Tipps zur richtigen Rückgabe

Online-Shopping und das Rückgaberecht

Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM werden in diesem Jahr mindestens 14 Millionen Deutsche Weihnachtsgeschenke im Internet bestellen. Der Verband erläutert, was es bei einer eventuellen Rückgabe der Waren zu beachten gilt.

PCs und Notebooks sowie andere Elektronikartikel seien auch dieses Jahr wieder beliebte Geschenke. Davon werden inzwischen viele Produkte online erstanden. Der Branchenverband BITKOM erläutert, wie es in diesem Fall um eine mögliche Rückgabe bestellt ist und was es dabei zu beachten gilt.

Frist einhalten: Ist die Ware geliefert, bleiben 14 Tage zur Rückgabe. In dieser Zeit darf der Besteller den Kaufvertrag widerrufen. Kommt die Ware aus anderen EU-Ländern, läuft die Frist mindestens eine Woche. In Deutschland müssen Händler ihre Kunden bei der Bestellung über das Widerrufsrecht informieren. Tun sie es nicht, verlängert sich die Frist. Es reicht, die Ware ohne Begründung zurückzuschicken. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind Musik, Videos und Software, wenn der Kunde die Datenträger schon aus der versiegelten Hülle ausgepackt hat. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für verderbliche Waren wie Schnittblumen.

Frankieren nicht vergessen: Die meisten Händler verlangen, dass die Rücksendung frankiert ist. Das Porto bekommt der Absender erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Ausnahme: Ist die Ware noch nicht bezahlt, kann der Kunde auf den Portokosten sitzen bleiben. Wenn der Shop nicht nur ein Widerrufsrecht gewährt, sondern ein ausdrückliches „Rückgaberecht“, muss er immer die Kosten übernehmen. Tipp: Nicht am Porto sparen. Lieber ein versichertes Paket als ein unversichertes Päckchen – so lässt sich Ärger vermeiden, falls die Sendung nicht oder beschädigt beim Shop ankommt.

Schwere Waren abholen lassen: Einen großen Fernseher, ein Fahrrad oder Möbel muss niemand selbst zur Post tragen. Als Faustregel gilt: Was nicht als normales Paket kam, sondern mit der Spedition, kann der Käufer vom Händler abholen lassen. Tipp: Die Abholung schriftlich verlangen – am besten per Einschreiben. So gibt es kein Missverständnis, ob die Widerrufsfrist eingehalten wurde.

Kleingedrucktes (AGB) lesen: In den Geschäftsbedingungen (AGB) der Händler steht oft mehr als die gesetzlichen Standards. So bieten einzelne Shops auch eine unfreie Rücksendung oder kostenlose Abholung an. Andere bitten um eine kurze Benachrichtigung per Mail vor der Rücksendung. Deshalb lohnt es sich, das Kleingedruckte in den Bestell-Unterlagen zu lesen – die Regelungen fallen nicht selten zum Vorteil der Kunden aus. (mje)