OLG Düsseldorf: Keine Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Hersteller von Computerdruckern müssen weiterhin keine Urheberrechtsabgabe für ihre Produkte zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf und wies damit die Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ab.

Die Hersteller Canon, Epson, Kyocera und Xerox hätten sonst über 400 Millionen Euro zahlen müssen, schätzt Anwalt Markus Wirtz von der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing, der die Produzenten vertritt. (AZ: I-20 U 38/06)

Die VG Wort hatte argumentiert, dass mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden könnten und rückwirkend ab 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jeden Drucker verlangt - abhängig von Druckgeschwindigkeit und Farb-/ oder Schwarzweiß-Druckfähigkeit des Geräts.

Das Vorhaben sei nun gestoppt. "Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt", erklärt Wirtz: "Die Richter folgten offensichtlich unserer Auffassung, dass Drucker als reine Ausgabegeräte im Alltag nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden." (mec)

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