Neues TK-Gesetz: Überwachung inbegriffen

Wirksamer Wettbewerb

Oberstes Ziel des TKG ist ein fairer Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation. Eine zentrale Rolle für die Erreichung dieses Ziels nimmt dabei die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) ein. Die dem Wirtschaftsministerium unterstellte Behörde soll "regulatorisch" in Märkte eingreifen, in denen kein "wirksamer Wettbewerb" stattfindet. Die EU hat achtzehn Märkte vorgegeben, die die Reg TP beobachten muss, darunter die Märkte für Festnetztelefonie, Mobilfunk und Internetzugang.

Hat ein Unternehmen in einem dieser Märkte eine "beträchtliche Marktmacht", ist die Reg TP zum Handeln verpflichtet. Dem Begriff der "beträchtlichen Marktmacht" kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, er durchzieht den ganzen Entwurf. Gemeint ist damit, dass in Märkten, die von mächtigen Unternehmen beherrscht werden, kein wirksamer Wettbewerb stattfinden kann. Für Deutschland ist der Begriff natürlich auf die Telekom gemünzt, der Ex-Monopolist wird im Gesetzesentwurf allerdings nicht erwähnt.

Was heißt nun konkret "beträchtliche Marktmacht"? Die EU bezieht sich hier auf das allgemeine EG-Wettbewerbsrecht, das einen Marktanteil von über 40 Prozent vorsieht. In allen TK-Märkten, in denen die Telekom also mehr als 2/5 des Marktes beherrscht, kann die Reg TP regulatorisch eingreifen. Dies bedeutet, dass die Telekom zum Beispiel verpflichtet werden kann, anderen Unternehmen Zugang zu gewähren.