Neues TK-Gesetz: Überwachung inbegriffen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz verabschiedet. Es soll für mehr Dynamik im Telekommunikationsmarkt sorgen, aber auch das Verhalten von Telefon- und Internet-Nutzern lückenlos überwachen.

Die Kritik lässt nicht auf sich warten: Datenschützer fürchten den gläsernen Nutzer, Branchenverbände bemängeln den immensen technischen und administrativen Überwachungsaufwand.

Mitte Oktober letzten Jahres hat das Bundeskabinett den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Das neue Gesetz soll für mehr Wettbewerb in der Branche sorgen und den bislang noch weithin regulierten TK-Markt langfristig auf marktwirtschaftliche Füße stellen. Zudem regelt das Gesetz die auch für Unternehmen und Privatpersonen zentrale Frage, welche Daten wie lange für Überwachungsmaßnahmen seitens der Provider gespeichert werden müssen.

Das 149 Paragraphen umfassende Werk setzt fünf europäische EU-Richtlinien in nationales Recht um, darunter ein TK-Richtlinienpaket sowie eine EU-Datenschutzrichtlinie. Mit der Umsetzung der EU-Vorgaben tat sich die Bundesregierung allerdings schwer. Eigentlich sollte das Gesetz bis Ende 2003 verabschiedet werden. Doch die komplexen EU-Regelwerke waren offenbar nicht so einfach in deutsches Recht umzumünzen. Bislang liegen nur ein Regierungsentwurf und die Stellungsnahme des Bundesrates vor, der Entwurf muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wegen Verzögerungen hat die EU-Kommission gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof enden kann. Die Zeit eilt also.