Napster vor dem endgültigen Aus

US-Konkursrichter Peter Walsh hat am Dienstag (Ortszeit) den Kauf der Musiktauschbörse Napster durch den Medienkonzern Bertelsmann abgelehnt. Das Urteil bedeutet nun wohl das endgültige Aus für Napster. Auf seiner Webseite verabschiedet sich das Unternehmen bereits mit dem Satz "Napster was here".

Richter Walsh traf seine Entscheidung in Wilmington (US-Bundesstaat Delaware) nach zweitägigen Anhörungen wegen eines Interessenkonflikts des Napster-Chefs Konrad Hilbers. Dieser war vorher für Bertelsmann tätig. "Es ist ganz klar, dass Mr. Hilbers einen Fuß im Napster-Lager und einen Fuß im Bertelsmann-Lager hatte", sagte der Richter nach einem Bericht der Wirtschaftsagentur Bloomberg. Die Transaktion sei daher durch das Verhalten von Hilbers "belastet".

Hintergrund: Napster hatte im Juni Gläubigerschutz nach amerikanischem Konkursrecht beantragt. Im Zuge des Insolvenzverfahrens kam es zu einer Versteigerung der Napster-Vermögenswerte; Bertelsmann war hier der einzige Bieter (wir berichteten). Der Konzern reichte ein Gebot in Höhe von 14 Millionen US-Dollar ein. Allerdings hatten sich zwei wichtige Vertreter der Musikindustrie gegen den Verkauf ausgesprochen, die Music Publishers Association und die Recording Industry Association of America (RIAA).

Nachdem US-Richter Walsh nun den Kauf abgelehnt hat, verzichtet Bertelsmann darauf, Napster vollständig zu übernehmen. "Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts gegen den Verkauf von Napster-Vermögenswerten an Bertelsmann. Der Kauf wird von uns damit nicht weiter verfolgt", sagte ein Bertelsmann-Sprecher. Damit steht Napster vor dem endgültigen Aus.

Im vergangenen Sommer war die einst sehr populäre Musiktauschbörse nach Klagen der Musikindustrie vom Netz gegangen. Die Platten-Labels warfen Napster vor, urheberrechtlich geschützte Titel als Musikdateien auszutauschen. In seiner Anfangszeit lockte die Tauschbörse etwa 60 Millionen Kunden an. Seit der Schließung hatte sich Napster vergeblich um die Einrichtung eines kostenpflichtigen Abo-Dienstes mit der Erlaubnis führender Musik-Labels bemüht. (jma)