Napster erleidet Schlappe vor Gericht

Vor einem US-Distrikt-Gericht hat das wegen Urheberrechtsverletzung angeklagte MP3-Netzwerk Napster eine erste Niederlage erlitten. Das Gericht hat entschieden, dass Ausnahmeregelungen vom Urheberrecht für Napster nicht in Frage kommen.

In der sogenannte "Safe-Harbour" Regelung ist festgelegt, dass Internet Service Provider unter bestimmten Vorraussetzungen nicht für finanzielle Schäden durch illegale Aktivitäten ihrer Kunden haften. Napster wollte sich in einem Antrag auf "Safe Harbour" berufen. Hätte das Gericht die Regelung anerkannt, wäre die im Dezember 1999 erhobene Klage des Verbandes der US-Plattenindustrie (RIAA) stark eingeschränkt worden.

Napster hat sich vor Gericht wohl teilweise selbst ausmanövriert. Die Dateiübertragung erfolge direkt zwischen den Nutzern und habe mit den eigenen Servern nichts zu tun, argumentierten die Napster-Anwälte. Um als ISP im Sinne von "Safe Harbour" zu gelten, müsse die Dateiübertragung über das System des Providers erfolgen, argumentierte das Distrikt-Gericht. Napster erfülle damit grundsätzliche Voraussetzungen nicht, entschied Richterin Mailyn Hall Patel.

Napster steht jetzt vor einem Verfahren, in dem alle Anklagepunkte behandelt werden. Statt einem "Safe Harbour" sieht die RIAA in Napster einen Hafen für Musikpiraten und droht dem Internet-Startup mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. (uba)