Münz gewinnt Link-Prozess gegen Gravenreuth

Stefan Münz hat den Rechtsstreit mit der Firma Symicron um den Markennamen "Explorer" in erster Instanz gewonnen. Münz war vom Anwalt des Unternehmens, Günter Freiherr von Gravenreuth, abgemahnt worden, weil er einen Link zur Shareware FTP-Explorer gelegt hatte. Gravenreuth sah das Markenrecht seines Mandanten verletzt, der den Begriff Explorer reserviert hat.

Stefan Münz, bekannt durch sein HTML-Kompendium , hatte gegen die Abmahnung selbst die Initiative ergriffen und eine negative Tatsachenfeststellung beantragt. Bereits in einer mündlichen Verhandlung neigte das Gericht der Auffassung von Münz zu, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen Explorer und FTP-Explorer nicht gegeben sei. Mit dem Urteil wird dies nun bestätigt. Der Begriff FTP-Explorer, so die Richterin, verletze die Rechte der Firma Symicron nicht.

Stefan Münz wurde in seinem Prozess von der initiative Freedom for Links unter anderem durch Spendenaktionen unterstützt. Seit Mitte 1999 wirft Symicron Betreibern von Internetseiten und Verlagen Verstöße gegen das Markenrecht vor, wenn der im Computerbereich gängige Begriff Explorer verwendet wird.

Münz und die Initiative betrachten den Fall - wie berichtet - als eine Art Musterprozess für das freie Setzen von Links im Internet. Ob Gravenreuth Berufung gegen das Urteil einlegt, bleibt abzuwarten.

Einen Hintergrundbericht zu diesem Thema finden Sie hier. (uba)

Gravenreuth erleidet Schlappe im Abmahnprozess