MS-Prozess: Zeugenaussagen bleiben künftig geheim

Im Kartellrechtsprozess gegen Microsoft müssen künftig eidesstattliche Zeugenaussagen nicht mehr der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Das hat die zuständige Richterin Colleen Kollar-Cotelly jetzt entschieden. Sie unterstützt damit einen Antrag von Microsoft.

Hintergrund: Einem Gesetz von 1913 zufolge müssen in einem Anti-Trust-Verfahren der US-Bundesregierung Abschriften von Zeugenaussagen, die unter Eid erfolgen, der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Dies war bisher auch im Microsoft-Prozess der Fall.

Anfang Januar hatte der Konzern beim zuständigen Bezirksgericht die Aufhebung dieser Anordnung beantragt. Die Begründung: Im laufenden Prozess sei das US-Justizministerium und damit die US-Bundesregierung nicht mehr beteiligt, da es einem Vergleich zugestimmt hatte (wir berichteten). Die Klage wird jetzt von neun Bundesstaaten (Kalifornien, Connecticut, Florida, Kansas, Iowa, Massachusetts, Minnesota, Utah und West Virginia) fortgeführt, die auf schärferen Auflagen bestehen, um Microsoft zu einem fairen Wettbewerb zu zwingen.

Colleen Kollar-Kotelly folgte der Argumentation der Microsoft-Anwälte und verfügte den Verschluss der Zeugenaussagen vor der Öffentlichkeit. US-Medienberichten zufolge legte keiner der neun klagenden Bundesstaaten Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Gleichzeitig aber öffnete die Richterin den Gerichtsaal für die Medien, da sie diesen erlaubte, sich mit eigenen Anträgen in das Verfahren einzuschalten.

Hintergründe und Fakten zum zehn Jahre andauernden Prozess finden Sie im Report Microsoft: Das Urteil und das Ende? und Zweite Chance: Berufung im Fall Microsoft beendet. (jma)