MS-Prozess: Microsoft holt mehr Anwälte

Microsoft hat eine Anwaltskanzlei mit Erfahrung im Umgang mit dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) der USA angeworben. Derzeit wird geprüft, ob die Berufung im Kartellprozess direkt vor den Supreme Court gehen kann, der damit die letzte Instanz wäre.

Die Washingtoner Kanzlei Sidley&Austin soll den Obersten Gerichtshof davon überzeugen, dass die Sache vor ein gewöhnliches Berufungsgericht gehört. Das US-Justizministerium dagegen sähe die von Microsoft gegen das Urteil eingelegte Berufung gerne von den obersten Richtern behandelt. Die Microsoft-Sache sei von öffentlichem Interesse und müsse deshalb schnell entscheiden werden, argumentiert das Justizministerium.

Microsoft rechnet sich mit einer Verhandlung vor dem Berufungsgericht in Washington mehr Chancen aus, weil der Softwareriese dort in der Vergangenheit bereits erfolgreich war. Das Berufungsgericht hatte eine Anordnung von Richter Thomas Penfield Jackson in einem früheren Kartellverfahren aufgehoben. Außerdem bleibt im Falle einer Niederlage immer noch der Oberste Gerichtshof als weitere, dann allerdings letzte Instanz.

Richter Jackson hatte in seinem Urteil (Final Judgement) im Kartellverfahren entschieden, dass Microsoft in zwei eigenständige Unternehmen aufgeteilt werden muss - eines für das Betriebssystem Windows und eines für Anwendungssoftware und den Online-Bereich. Zu den Auflagen gehört unter anderem, dass Microsoft anderen Unternehmen den Quellcode von Windows offen legen muss.

Das Justizministerium und Microsoft haben sich bereits auf einen Zeitplan für die Berufungsverhandlung geeinigt. Microsoft wird sich demnach bis 26. Juli schriftlich beim Supreme Court melden und seine Argumentation vortragen. (uba)