Verletzung des Namensrechts

Mitarbeiternamen im Impressum

Gleiche Regelung für Fotos

Ähnlich verhält es sich mit der Verwendung von Mitarbeiterfotos, so Franzen. So hatte das LAG Hamm (Urteil vom 24. Januar 2012, Az. 19 SaGa 1480/11) einen Fall entschieden, indem es um die Entfernung eines Mitarbeiterfotos von der Unternehmenswebseite ging, nachdem der Mitarbeiter ausgeschieden war. Das Gericht sah in der weiteren Veröffentlichung des Fotos eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Ausnahmen hiervon dürften nur in engen Grenzen zulässig sein, etwa wenn das Foto Illustrationszwecken dient. So hatte das LAG Köln (Beschluss vom 10. Juli 2009, Az.: 7 Ta 126/09) keine Rechtsverletzung in der Verwendung eines Fotos gesehen, auf dem eine telefonierende Angestellte ohne weitere Bezugnahme auf die individuelle Person zu sehen war.

Unternehmen, die auf ihrer Internetseite Bilder ihrer Mitarbeiter abbilden, sollten danach vorsichtig sein. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten sollten sie nach dem Ausscheiden der Mitarbeiter immer ihre Unternehmenspräsentation überprüfen und ggf. anpassen.

Franzen empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen zum Arbeitsrecht Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.(www.vdaa.de) verweist.

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