Mit der Software vor den Kadi

Der Countdown läuft. Bis zum 1. Januar 2000 muss neben der Hardware auch die Software der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechen. Dieses Problem hat wegen dem Jahr-2000-Rummel kaum jemand beachtet, warnt der TÜV.

Seit 1996 ist die Bildschirmarbeitsverordnung beschlossene Sache. Mobiliar, Bildschirme und Tastaturen müssen dem aktuellen Stand der Ergonomie entsprechen. Am 31. Dezember endet die Übergangsfrist, die zur Nachbesserung eingeräumt wurde. Was Bürostühle, Bildschirme und Tastaturen betrifft, haben die meisten Firmen schon reagiert, heißt es bei TÜViT. Beim Rheinisch-Westfälischen TÜV ist TÜViT für die Zertifizierung von Informationstechnik zuständig. Dass auch Softwareprogramme den Grundsätzen der Ergonomie entsprechen müssen, vergessen die meisten, sagt Hans G. Siebert, Leiter des Geschäftsbereiches Informationsgestaltung.

Welche Folgen daraus erwachsen, ist schwer abzusehen. Ab 1. Januar ist es Arbeitnehmern möglich, auch auf die Software bezogen Nachbesserungen vom Arbeitgeber zu verlangen und vor die Arbeitsgerichte zu ziehen. Wie die Gerichte dies handhaben werden, ist für Siebert "eine spannende Frage". Bei TÜViT sind schon Windows 98 und Office 2000 in einigen Punkten an der Verordnung gescheitert. Letztlich, so Siebert, könne man wohl davon ausgehen, dass die wenigsten Softwareprogramme die Vorschriften problemlos erfüllen.

Damit fehlen aber doch selbst einem nachbesserungswilligen Unternehmen die Alternativen? Siebert: "Dass ein Richter entscheidet, Office 2000 vom Markt zu nehmen, ist unwahrscheinlich. Dass Softwarehersteller aber zu Nachbesserungen aufgefordert werden, sei denkbar. Für Softwarehersteller gelte es dann zu bedenken, dass vor allem große Firmen und auch Behörden künftig darauf achten, dass ihre Software nicht über die Verordnung angreifbar ist. (uba)