Verbraucherzentrale

Millionen Kunden können sich Vodafone-Sammelklage anschließen

24.04.2024
Vergangenes Jahr drehte Vodafone an der Preisschraube. Etwa zehn Millionen Kunden mussten fünf Euro für ihre Internet-Tarife mehr zahlen. Die Verbraucherzentrale hält die Preiserhöhungen für unwirksam.
Vodafone bleibt dabei, dass die Preiserhöhung im vergangenen Jahr rechtens war. Jetzt muss in der Auseinandersetzung mit den Verbraucherschützern das Gericht entscheiden - und Millionen Kunden könnten von der Entscheidung profitieren.
Vodafone bleibt dabei, dass die Preiserhöhung im vergangenen Jahr rechtens war. Jetzt muss in der Auseinandersetzung mit den Verbraucherschützern das Gericht entscheiden - und Millionen Kunden könnten von der Entscheidung profitieren.
Foto: Ralf Liebhold - shutterstock.com

Eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Vodafone kommt voran. Das Bundesamt für Justiz machte das Verfahren jetzt öffentlich bekannt, Betroffene können sich nun auf der Webseite der Behörde in das dazugehörige Klageregister eintragen. Damit nehmen sie an der im vergangenen Herbst eingereichten Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) teil.

Das Verfahren am Oberlandesgericht (OLG) Hamm ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht und ein schärferes Schwert für Verbraucher ist. Am Ende des Rechtsstreits könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen, ohne noch einmal selbst vor Gericht ziehen zu müssen.

Worum es in der Sammelklage gegen Vodafone geht

Vodafone hatte 2023 seine Festnetz-Preise um fünf Euro angehoben. Es ging um Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), nicht um Internet über Glasfaser (FTTH) und auch nicht um Mobilfunk-Tarife. Insgesamt waren rund zehn Millionen Kunden betroffen. Das Unternehmen begründete die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Es verwies darauf, dass zuvor bereits der Großteil der deutschen Firmen inflationsbedingt Preise erhöht hatte.

Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse aber nicht einseitig - also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden - erhöhen dürfen. Nach Lesart der Verbraucherzentrale sind die Preiserhöhungen unwirksam. Vodafone sieht es anders: Ein Firmensprecher sagte am Dienstag, dass seine Firma die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen hatte.

Verfahren mit Signalwirkung

Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise über neue Vertragsabschlüsse durch, also über Neukunden. Auch bei Bestandskunden drehen Firmen bisweilen an der Preisschraube, was aber Verbraucherschützer mit Argusaugen verfolgen. Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen. Ob Vodafone-Kunden zu denen gehören, die sich der Klage anschließen dürfen, können sie mit einem Check auf der vzbv-Webseite prüfen. (dpa/rs/pma)

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