Microsoft warnt vor „gebrauchten Lizenzen“

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Häufig werden bei dieser Art der Lizenzübertragung angebliche Nutzungsberechtigungen von Händlern „gebrauchter Software“ vorgelegt, die jedoch rechtlich keine Gültigkeit besitzen - zulässige Lizenzurkunden können nur vom Hersteller einer Software ausgestellt werden. Sollte sich zeigen, dass ein Unternehmen ein nicht rechtmäßiger Nutzer der Software ist, kann neben dem Unternehmen auch der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Steht fest, dass das Unternehmen die Software aufgrund solcher Scheinlizenzen nutzt, dann muss es beweisen, dass es legale Lizenzen und keine Raubkopien erworben hat. Die Beweispflicht liegt hier nicht bei Microsoft oder einem anderen Softwarehersteller.

„Zurzeit herrscht eine große Verwirrung hinsichtlich der Rechtssituation beim Einsatz von 'gebrauchter Software'“, sagt Werner Leibrandt, Direktor Mittelstand von Microsoft. „Wir wollen Unternehmen und vor allem unsere Kunden davor bewahren, unwissentlich Raubkopien einzusetzen, und raten hier zu großer Vorsicht.“ (mja)

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