Microsoft warnt vor „gebrauchten Lizenzen“

Unternehmen, die sich für «gebrauchte Softwarelizenzen» entscheiden, installieren und nutzen oft Raubkopien. Grund dafür ist, dass beim Weiterverkauf von Softwarelizenzen oftmals die Vertragsbedingungen des Softwareherstellers nicht eingehalten werden.

Microsoft warnt daher Unternehmen davor, sich beim Verkauf von Softwarelizenzen aus Volumenverträgen heraus des Vertragsbruchs schuldig zu machen und sich beim Kauf dieser Lizenzen möglicherweise strafbar zu machen. Denn stellt sich heraus, dass die erworbenen „Lizenzen“ rechtlich wertlos sind und es sich deshalb bei der vermeintlich legal installierten Software um Raubkopien handelt, kann der Eigentümer beziehungsweise Geschäftsführer des Unternehmens unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden.

Wird der Lizenzbestand der Nutzer von „gebrauchter Software“ unter die Lupe genommen, erleben viele Unternehmen eine Überraschung. Das Ergebnis zeigt häufig, dass eine ordentliche Übertragung der Lizenzen aus Volumenverträgen wie beispielsweise bei Microsoft Select oder Enterprise Agreements nicht stattgefunden hat. Hintergrund ist, dass Unternehmen beim Kauf von Microsoft-Software in Volumenpaketen einen Vertrag mit der Microsoft Ireland Operations Limited schließen, in dem geregelt ist, dass eine rechtmäßige Lizenzübertragung auf Dritte der Zustimmung durch die irländische Gesellschaft bedarf.

Überträgt ein Kunde unter diesen Voraussetzungen Lizenzen aus Volumenverträgen ohne Zustimmung von Microsoft, begeht er Vertragsbruch und macht sich schadensersatzpflichtig. Im gleichen Zug erwirbt das kaufende Unternehmen damit nur scheinbar ein Nutzungsrecht. Tatsächlich sind diese „Lizenzen“ nach Ansicht von Microsoft rechtlich wertlos und bei der installierten Software handelt es sich um Raubkopien.