Microsoft verklagt deutschen Porno-Spammer erfolgreich

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen in Schleswig-Holstein ansässigen Spammer verurteilt. Das OLG Karlsruhe hielt den Spammer für eine Vielzahl von Spam-Aktionen verantwortlich und hat diesen wegen Spammings und Markenverletzung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Die Revision wurde nicht zugelassen

Der Spammer aus Schleswig-Holstein hat über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr eine Vielzahl von Spam-Aktionen durchgeführt, in denen er vorwiegend für die von ihm betriebenen Sex-Seiten Werbung gemacht hat. Die Spam-E-Mails enthielten zu diesem Zweck anzügliche Texte mit entsprechenden Werbeaussagen für die von ihm betriebenen Webseiten. Bei einem Teil der von ihm versendeten Spam-E-Mails verwendete der Sexspammer zudem gefälschte E-Mail-Adressen der eingetragenen Marke und des Microsoft Maildienstes "Hotmail" als vermeintliche Absenderadresse. Der Spammer bestritt bis zum Schluss jegliche Verantwortlichkeit für die Spam-E-Mails.

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Spammer für die streitgegenständlichen Spam-E-Mails verantwortlich ist. Aufgrund der Verurteilung ist der Spammer seitdem bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro verpflichtet zu unterlassen, zukünftig gefälschte Hotmail-E-Mail-Adressen in Spam-E-Mails zu verwenden. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Verwendung der Bezeichnung Hotmail als gefälschte Absenderadresse eine Markenverletzung darstellt.