Meinungen zum § 202c: Administratoren und Programmierer werden kriminalisiert

Alles nicht so schlimm? Oh doch!

Die Folgen dieses Paragrafen sind dramatisch, votiert doch die ganze „große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen“ (CCC). Passend ist da durchaus die neue Startseite des Chaos Computer Clubs, auf der das Internet zu einer Blümchenwiese wird.

Einfache IT-Welt: Da die Hacker-Tools verboten sind, gibt es auch keine Probleme mehr.
Einfache IT-Welt: Da die Hacker-Tools verboten sind, gibt es auch keine Probleme mehr.

Klar, da die Tools jetzt alle verboten sind, gibt es keine Sicherheitsprobleme mehr, ergo kann nichts mehr passieren. Auch handfeste Aktionen hat der CCC auf Lager. Auf dem diesjährigen Chaos Communications Camp haben sich Sicherheitsexperten mit Netzwerkkabeln sinnbildlich die Hände gebunden.

Auch der Vorsitzende der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit (NIFIS), Peter Knapp, bezweifelt den Sinn von § 202c: „Das Thema Sicherheit macht nicht an Landesgrenzen halt, und wir müssen daher für maximalen Schutz werben und nicht durch von Staats wegen verbotene Absicherung zum Hacking einladen.“ Pikantes Detail: Kurz nachdem der Paragraf durchgewunken wurde, hat der Spiegel massive Hacker-Angriffe auf Bundestags-Server aufgedeckt.

Das Magazin Brand Eins bezieht einen ähnlichen Standpunkt. Beim § 202c sei keine Rechtsicherheit gegeben, heißt es hier. Und: In letzter Zeit zeige sich der Gesetzgeber oft beratungsresistent.

Die Blogosphäre, vor allem die IT- und Rechtsblogs, schließen sich in ihren Meinungen den großen Medien an. Das Blog der Kanzlei Sewmona etwa prophezeite schon früh, dass der Paragraf für Zündstoff sorgen wird. Zusätzlich wird bemängelt, dass von der Regierung bestimmte Hof-Experten ein Monopol in der legalen Sicherheitsprüfung aufbauen können.