Mehrwertsteuer für Online-Handel in Kraft

Ab sofort müssen Unternehmen außerhalb der EU, die im Internet Produkte und Dienstleistungen an EU-Bürger verkaufen, Mehrwertsteuer abführen.

Nach Meinung der Finanzminister in den EU-Ländern schafft diese neue Regelung ein Wettbewerbsgleichgewicht zwischen Firmen in der EU und Konkurrenten weltweit.

Bislang konnten EU-Bürger beispielsweise in den USA online einkaufen und dabei die Mehrwertsteuer, die bei einem Kauf im eigenen Land angefallen wäre, umgehen. Nach der neuen Regelung muss der Online-Händler nun unabhängig von seiner geographischen Position Mehrwertsteuer entsprechend der Steuergesetzgebung des Landes abführen, in dem sich der Kunde befindet. Betroffen sind dabei sämtliche Produkte, einschließlich kostenpflichtiger Downloads wie Software oder Musik.

Während die EU erklärte, dass damit seit langem bestehende Wettbewerbsnachteile für europäische Firmen korrigiert würden, kritisierten andere, dass die neue Regelung Firmen ohne EU-Niederlassung diskriminiere.

Es ist fraglich, ob sich die Direktive weltweit auch bei kleinen Firmen wie Software-Entwicklern ohne Weiteres durchsetzen lässt. Sicher ist allerdings, dass Online-Händler ihre Transaktionssysteme anpassen müssen und die Produkte entsprechend der jeweils gültigen Mehrwertsteuer teurer werden. (wgr/uba)