Leistungsbremse für Funknetze

Einschränkungen für IEEE 802.11a

Im November vergangenen Jahres gab die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Deutschland den Bereich zwischen 5,150 bis 5,725 GHz für Funk-LANs frei. Einige Fachleute äußerten die Auffassung, die Behörde habe damit vor allem dem Drängen amerikanischer Hersteller nachgegeben, die auch in Europa WLAN-Systeme auf Basis des Standards IEEE 802.11a auf den Markt bringen wollten. Dass dem nicht so ist, zeigt die Entscheidung der RegTP, den Betrieb von 5-GHz-Funknetzen an strenge Auflagen zu knüpfen. So schränkte die Behörde die Sendeleistung ein. Sie liegt im unteren Frequenzband zwischen 5,150 und 5,250 GHz bei 30 Milliwatt. Systeme, die über eine dynamische Frequenzwahl verfügen (Dynamic Frequency Selection, DFS), dürfen mit 60 mW senden.

Möchte ein Unternehmen ein 802.11a-Netz im Freien einsetzen, etwa um zwei Gebäude zu verbinden, müssen die Geräte zusätzlich in der Lage sein, die Übertragungsleistung automatisch anzupassen, Stichwort "Transmission Power Control" (TPC). Der Hintergrund dieser Einschränkungen ist, dass in IEEE 802.11a keine Funktionen vorgesehen sind, die Konflikte mit anderen Anwendungen im 5-GHz-Band ausschließen.

Nur wenn Systeme sowohl DFS als auch TPC beherrschen, ist innerhalb von Gebäuden im Bereich 5,150 bis 5,350 GHz eine Sendeleistung von 200 mW zulässig. Im Outdoor-Bereich steht dann im Bereich 5,470 GHz bis 5,725 GHz sogar die volle Leistung von 1000 mW zur Verfügung. DFS und TPC sind Funktionen, die auch für den europäischen Funk-LAN-Standard Hiperlan 2 vorgesehen waren. Allerdings ist diese Norm de facto "tot", nachdem Firmen wie Ericsson und Philips die Arbeiten an dieser Technik einstellten.

Das Institute of Electrical and Electronics Engineers arbeitet gegenwärtig an einem neuen Standard mit der Bezeichnung IEEE 802.11h, der DFS und TCP in die Spezifikation 802.11a integriert.