Latein im Internet: 15-Jähriger vor dem Kadi
Der Oldenbourg-Verlag, Herausgeber des Lateinlehrwerks "Cursus Continuus", sieht das anders und sich in seinen Urheberrechten bedroht, zumal man befürchten müsse, dass bei frei zugänglicher Übersetzung die Schulen künftig andere Lehrwerke erwerben würden. Trotz mehrmaliger Abmahnung wollte der Schüler sich in seinem Eifer nicht bremsen lassen und hat nach Aufforderung, die Webseite einzustellen, die Domain gewechselt. Eine "fortgeschrittene kriminelle Energie" erkennt Verleger Wolfgang Dick darin und hat den 15-Jährigen daher vor dem Landgericht München auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Eine Entscheidung in dem Rechtsstreit soll im Juni fallen. Dazu droht dem Jungen unter Umständen auch noch ein Strafprozess wegen Verletzung der Urheberrechte.
Nicht urheberrechtlich geschützt sind antike Texte wie Bellum Gallico von Caesar, wohl aber verkürzte Schulbuchversionen oder Übungstexte, wie sie der Schüler als Übersetzungen ins Internet gestellt hat. Schon in einem Urteil von 2003 hat das Landgericht München festgestellt, "dass der Marktwert eines Übungsbuches möglicherweise auf null sinkt, wenn die Schüler die Lösungen im Internet abrufen können". (ComputerPartner/mec)
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