Website geschlossen

Kino.to offline - mehrere Betreiber festgenommen

Unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Polizei zu einem europaweiten Schlag gegen die Website Kino.to ausgeholt. Die Website von Kino.to ist nicht mehr erreichbar. Beim Aufruf der Website erscheint neuerdings ein Hinweis der Kriminalpolizei.

Die Behörden führten mehrere Razzien in Deutschland, Spanien, den Niederlanden und Frankreich durch. Bei der Aktion wurden 13 Personen verhaftet und nach einer weiteren Person wird derzeit gefahndet.

Beim Aufruf von Kino.to erscheint nun der Hinweis:

Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) meldet, dass allein in Deutschland über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsuchten. Bei der Aktion habe die Polizei auch die Domain von Kino.to beschlagnahmt. Außerdem wurden mehrere Streamhoster von den Behörden offline genommen, auf denen sich Raubkopien befanden und auf die Kino.to verlinkte. In einer Pressemitteilung informiert die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, dass gegen die Betreiber von Kino.to wegen dem "Verdacht einer Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen" ermittelt wird.

Die GVU hatte am 28. April 2011 einen Strafantrag gegen die Betreiber von Kino.to gestellt. Vorausgegangen seien jahrelange Ermittlungen gegen die Organisation.

Die Ermittlungen hätten Hinweise darauf ergeben, dass bei Kino.to "ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell" zum Einsatz komme, "welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen", so die GVU. Laut GVU gibt es auch Indizien dafür, dass mehrere Speicherdienste aktiv zum Funktionieren des Systems "kino.to" beigetragen hätten, indem sie aktiv direkt abspielbare Filmraubkopien-Dateien angeboten haben. Teilweise seien diese Streamhoster auch direkt von den Verantwortlichen von Kino.to betrieben worden

"Erhebliche Einnahmen kann das System kino.to dabei nach GVU-Analysen über wiederholte Werbeeinblendungen auf der Portalseite www.kino.to und auf den Eingangsseiten der Hoster sowie über den Verkauf von Premium-Zugängen für Intensiv-Nutzer der Hoster generieren. Sämtliche Erkenntnisse flossen in den aktuellen GVU-Strafantrag an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein", meldet die GVU. (PC-Welt/cvi)