Zweifelhafter Schutz vor pornografischen Internetseiten

Jugendschutz: Digitale Porno-Barriere gesucht

Mit Hilfe von Altersverifikationssystemen soll nun sichergestellt werden, dass Minderjährige keinen Zugriff auf pornografische Inhalte im Internet erhalten. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) urteilte erstmals über die Wirksamkeit solcher Systeme.

Wie das Handelsblatt berichtet, wurde der Vorschlag eines Mainzer Unternehmens, durch die Angabe der Personalausweisnummer sowie der Postleitzahl einen kindersicheren Zugang zu garantieren, abgelehnt.

In Zukunft sollen sogenannte Jugendschutzprogramme dafür sorgen, dass unter 18-Jährige keinen Zugang zu pornografischen Internetseiten erhalten. Diese Programme müssen von den Eltern am PC installiert werden und erlauben dann altersdifferenzierten Zugang. Das Internet würde dadurch sozusagen in Stücke aufgeteilt, die für 12-, 14- oder 16-Jährige altersgemäß sind. Derzeit laufen mehrere Modellversuche, zugelassen wurde bisher noch kein Programm.

Ohne Gesichtskontrolle sei eine zuverlässige Altersverifikation nicht möglich, urteilte der BGH vergangene Woche. Irgendwann im Zuge der Altersprüfung müsse man sein Gesicht zeigen. Dies könnte entweder gegenüber einem Postzusteller im Post-Ident-Verfahren, oder in einem Shop, wie bei Vodafone, geschehen. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Altersbarriere wurde jedoch schon mehrfach bezweifelt: Diese bezieht sich nur auf deutsche Pornoseiten, Millionen anderer Seiten im Netz wären weiterhin frei zugänglich. (pte/cvi)