Klare Regeln für den Arbeitsplatzwechsel

Jobwechsel - Wem gehören die Social-Media-Kontakte?

Privater und dienstlicher Account

Rein privater Account: Handelt es sich um einen Account mit rein privatem Charakter (kein Corporate Design), mit der privaten E-Mail-Anschrift, der privaten Adresse, der auch privat bezahlt wird, dürfte der Fall eindeutig sein. V. dürfte in dieser Situation seinen Account selbstverständlich behalten und weiter nutzen, müsste allerdings die Informationen, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die weitere Tätigkeit notwendig sind, dem ehemaligen Arbeitgeberzur Verfügung stellen. Es könnten also verschiedene (Kunden-)informationen herausverlangt werden.

Zwischenstand: Die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Informationen insbesondere die Kontaktdaten hat V. an die alte Firma herauszugeben.

Noch ein Zwischenstand: Jedenfalls muss V. auch in diesem Fall dem Arbeitgeber keinen direkten Zugang oder Zugriff auf seinen Account gewähren.

Rein dienstlicher Account: Handelt es sich jedoch um einen rein dienstlichen Account, den der Arbeitgeber auch bezahlt, müsste V. den Account, auch wenn er zwischenzeitlich seine privaten Kontakte hierüber organisiert, wohl komplett herausgeben. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten müsste dem Mitarbeiter möglicherweise die Gelegenheit gegeben werden, rein private Kontakte und Korrespondenz zu löschen.