"Internet zum Festpreis" kommt AOL teuer

AOL muss wegen Missachtung einer einstweiligen Verfügung 300.000 Mark Strafe zahlen. Dem Onlinedienst war die Werbung mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" verboten worden. Dennoch hat AOL die Kampagne fortgesetzt.

Das Oberlandesgericht hat am Montag die Vollstreckung des Ordnungsgeldes in zweiter Instanz bestätigt. Konkurrent T-Online hatte sich gegen die Werbekampagne bereits am 1. September mit einer einstweiligen Verfügung gewehrt. Grund: Der AOL-Slogan "Internet zum Festpreis" sei wegen zusätzlich anfallender Verbindungsgebühren irreführend.

Gegen die vom Landgericht Köln in erster Instanz angeordnete Vollstreckung des Bußgeldes hatte AOL-Bertelsmann Beschwerde eingelegt. (uba)