Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Initiative fordert ‚Aufstand der Anständigen’

Die Wirtschaftsinitiative ‚no abuse in internet’ (naiin) hat als erklärter Gegner der Vorratsdatenspeicherung angesichts der jüngsten Karlsruher Entscheidung vor zu viel Euphorie gewarnt. Ab 2009 ist die Vorratsdatenspeicherung laut Gesetz Pflicht.

„Wenn das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren eine ähnliche Argumentation an den Tag legt, ist es um unser Werteverständnis in punkto Rechtsstaat und Unschuldsvermutung geschehen“, sagt Arthur Wetzel, Präsident von naiin.

Die Karlsruher Richter hatten im Rahmen einer Eilentscheidung zwar den Zugriff auf die vorrätig gehaltenen Daten durch die Strafverfolgungsbehörden beschränkt. Die Speicherung und die damit einhergehende pauschale Verdächtigung aller Bürger aber ließen die Richter vorerst zu. naiin betonte, dass entgegen der öffentlichen Wahrnehmung die umfassende Speicherung von Online-Verbindungsdaten wie IP-Adressen auch Rückschlüsse auf die aufgerufenen Webinhalte zulässt.

„Wir hoffen – im Hinblick auf die Geschichte dieses Landes – auf einen Aufstand der Anständigen unter den Bundestagsabgeordneten, die sich der Tatsache bewusst sein sollten, dass derlei ausufernde Überwachungsmaßnahmen eher ein Instrument von Unrechtsregimes und Diktaturen denn von Demokratien ist“, hofft Wetzel.

„Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Deutschen mehrheitlich weder Terroristen noch Kinderporno-Konsumenten sind. Es ist traurig, dass ausgerechnet die Vertreter unseres Volkes offenbar anders darüber denken“, so der naiin-Präsident. Als besonders bizarr bewertet die Initiative den Umstand, dass selbst Kinder von der Überwachungsmaßnahme betroffen sind.

Die Initiative naiin hat sich auf die Bekämpfung von Internetkriminalität spezialisiert. Sie fordert einen Stopp des Gesetzes ohne Wenn und Aber. (dsc)

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