Infineon unterliegt erneut gegen Rambus

Der Münchner Chiphersteller Infineon hat in seinem langjährigen Patentrechtsstreit mit Rambus eine weitere Schlappe erlitten: Der oberste Gerichtshof der USA wies am gestrigen Montag einen Antrag der Deutschen auf Berufung ab.

Damit ist Rambus in der Lage, seinen Forderungen nach Lizenzgebühren gegenüber Infineon und anderen Halbleiterherstellern weiter nachzugehen. Marktbeobachter rechnen, dass der Siemens-Ableger allein zirka 45 Millionen US-Dollar pro Jahr an den Chipdesigner zahlen müsste, berichtet die Computerwoche.

Rambus hatte sich in den 90er Jahren eine Reihe von Technologien zur DDR-SDRAM- und SDRAM-Fertigung schützen lassen, die Existenz dieser Patente dem Standardisierungsgremium JEDEC jedoch nicht mitgeteilt. Als die Techniken später von Chipherstellern - darunter Hynix, Micron und Infineon - verwendet wurden, forderte das Unternehmen aus Los Altos, Kalifornien, von ihnen Kompensation.

Während einige Firmen wie Toshiba, Hitachi oder Samsung Lizenzgebühren zahlten, zogen andere gegen Rambus vor Gericht. So etwa Infineon, das dem Unternehmen vorwarf, es hätte sie mit einem Trick dazu gebracht, diese Technologien anzuwenden. Im Mai 2001 erhielten die Münchner vor einem US-Gericht Recht, Rambus wurde daraufhin wegen Betrugs zu einer Strafe in Höhe von 3,5 Millionen Dollar verurteilt.

Das Blatt wendete sich Anfang dieses Jahres, als ein US-Berufungsgericht das Urteil aufhob. Als Begründung hieß es, es gäbe keine Beweise dafür, dass Rambus der JEDEC vorsätzlich seine Patente für Hochgeschwindigkeits-Speicherchips verheimlicht hätte. Infineon beantragte daraufhin die Wiederaufnahme des Verfahrens, blitzte aber im April beim zuständigen US-Berufungsgericht ab (Computerwoche/uba)