HP verklagt zwei Druckpatronen-Anbieter

Mit einer Doppelstrategie in Sachen Druckerkartuschen macht derzeit der Hersteller HP von sich reden. Einerseits verklagte das Unternehmen US-Medienberichten zufolge mit InkCycle und Rhinotek gleich zwei Anbieter von wiederbefüllten Druckpatronen. Andererseits betonte eine HP-Sprecherin, dass sich nichts an der HP-Geschäftspolitik geändert habe. Diese gestattet es dem Kunden ausdrücklich, wiederbefüllte Kartuschen in HP-Druckern einzusetzen.

Der vermeintliche Widerspruch löst sich allerdings auf. HP führt in seiner Klageschrift gegen InkCycle an, dass die Firma beim Wiederverwerten von Druckpatronen HP-Patente verletze. Deshalb müsse InkCycle eine Lizenzgebühr zahlen. Nach Angaben eines InkCycle-Verantwortlichen könnte es schon bald zu einer Lösung des Streits kommen.

Anders stellt sich die Lage beim zweiten angestrengten Verfahren dar. Rhinotek erwecke, so die Klageschrift, durch das Aussehen und die Verpackung der recycelten Kartuschen den Eindruck, es handele sich um Neuware. HP verlangt deshalb, dass die Begriffe "gebraucht" und "wiederbefüllt" an prominenter Stelle auf der Verpackung zu lesen sein sollen.

In der Klageschrift führt HP an, dass das Unternehmen über 9000 Patente im Zusammenhang mit Druckern und Druckverfahren verfüge. Knapp die Hälfte davon befasse sich mit Verbrauchsmaterialien und deren Verpackung, also mit Druckerkartuschen. (fba)

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