Hoher Quartalsverlust: SCO deckelt Anwaltskosten

Um bei ihrem juristischen Feldzug gegen Linux-Nutzer nicht (weiter) die eigene Existenz aufs Spiel zu setzen, hat die SCO Group nun eine Vereinbarung mit ihrer Anwaltsfirma über die Höhe der künftigen Prozesskosten getroffen.

Die Vereinbarung sieht für die Prozesskosten eine Obergrenze von insgesamt 31 Millionen Dollar vor; im Gegenzug wird die Rechtsanwaltskanzlei Boies, Schiller & Flexner im Falle einer Einigung stärker an den Erlösen beteiligt. Abhängig von der Summe sollen die Anwälte nun 20 bis 30 Prozent erhalten, teilte SCO-Chef Darl McBride mit.

Das Unternehmen aus Lindon, Utah, hat im dritten Geschäftsquartal 2004 (Ende: 31. Juli) einen Verlust von 7,4 Millionen US-Dollar verbucht, verglichen mit einem Überschuss von 3,1 Millionen US-Dollar im Vorjahresquartal. Schuld an dem Debakel waren in erster Linie Gerichtskosten in Höhe von 7,3 Millionen US-Dollar. Gleichzeitig gingen die Einnahmen im Jahresvergleich um 44 Prozent von 20,1 Millionen auf 11, 2 Millionen US-Dollar zurück. Die Erlöse im "Kerngeschäft", der Lizenzierungsinitiative SCOsource, schrumpften dabei von 7,3 Millionen auf 0,7 Millionen US-Dollar, lagen aber deutlich über den 11.000 US-Dollar im vorangegangenen zweiten Geschäftsquartal.

Die Company hatte den Geschäftsbereich Ende Januar 2003 gegründet, um seine angeblichen Rechte an Unix zu schützen und von (Linux-)Nutzern Lizenzerlöse einzufordern. Nach Anfangserfolgen - bedingt durch große Einzahlungen von Microsoft und Sun - sind die Zahlungseingänge in dem Bereich aber deutlich zurückgegangen. Die Schuld sieht SCO-Chef McBride in Novell, das ebenfalls Ansprüche an den Code von "Unix System V" stellt - dem Kernstück von SCOs milliardenschwerer Klage gegen IBM (wir berichteten).

Nachdem der Kurs der SCO-Aktie innerhalb eines Jahres von 20 auf unter vier Dollar gerutscht ist, wurde am Markt bereits gemunkelt, Big Blue käme mit einer Übernahme von SCO deutlich billiger weg. Als Reaktion hat die Unix-Company nun eine Schutzmaßnahme (Poison Pill) installiert. Diese räumt dem Verwaltungsrat von SCO das Recht ein, bei einem Kaufangebot den "fairen Wert" des Unternehmens festzulegen. (Manfred Bremmer/doe)

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