Kfz-Haftpflichtversicherung

Haftung bei Fahrgemeinschaften

Wer haftet bei einem Unfall?

Häufig wird verdrängt, dass sich ein Unfall ereignen und dabei ein Mitfahrer verletzt werden könnte. Fahrer bzw. Halter haften aber laut Arag-Experten auch bei unentgeltlicher Mitnahme eines Fahrgastes für einen schuldhaft verursachten Schaden. Die Halterhaftung geht sogar noch weiter und erfasst auch unverschuldet verursachte Schäden. Diese werden zwar überwiegend durch Versicherungsleistungen, meist der Kfz-Haftpflichtversicherung, gedeckt. Es sind aber Fallkonstellationen denkbar, die nach den Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind oder die im Versicherungsvertrag vereinbarte Deckungssumme übersteigen.

Ohne Versicherungsschutz haften Fahrer bzw. Halter persönlich mit dem Privatvermögen. Es ist daher zu empfehlen, für diese Fälle die Haftung so weit wie möglich einzuschränken bzw. auszuschließen. Ein solcher Haftungsausschluss sollte aus Beweisgründen schriftlich fixiert und vom jeweiligen Mitfahrer unterschrieben werden.

Kostenteilung muss exakt sein

Soll eine Kostenteilung vereinbart werden, dann muss man bei der Festsetzung der Höhe darauf achten, dass man nicht in den gewerblichen Bereich vordringt. Die Beträge dürfen weder kostendeckend sein, d.h. der Fahrer muss für seinen Anteil selbst aufkommen, noch darüber hinausgehen. Andernfalls müsste der Fahrer z.B. noch ein Gewerbe anmelden und einen Personenbeförderungsschein erlangen.