Händlern droht bei Ebay Gefahr

Viele Powerseller machen aus Unachtsamkeit Fehler. Software ohne Altersfreigabe, markenrechtliche Verstöße oder zu viele negative Bewertungen können folgenreiche Sanktionen nach sich ziehen.

Mit rund einer halben Million Nutzern pro Monat ist das Internet-Auktionshaus Ebay auch für professionelle Anbieter zu einer beliebten Handelsplattform geworden. Allerdings sind sich viele Händler, die ihr Geschäft ausschließlich über Ebay führen, über die damit verbundenen Risiken und Gefahren nicht bewusst. Darauf weist die Handelszeitschrift ComputerPartner in ihrer aktuellen Ausgabe (11/2005) hin. Gerade so genannte Powerseller, die eine Vielzahl von Angeboten gleichzeitig bei Ebay anbieten, machen oft aus reiner Unachtsamkeit Fehler und setzen damit ihre Existenz aufs Spiel. Dies gilt beispielsweise beim Angebot von Software ohne Altersfreigabe, markenrechtlichen Verstößen oder bei zu vielen negativen Bewertungen. Auch wer seine Firmenadresse nach einem Umzug nicht auf Ebay aktualisiert, riskiert folgenreiche Sanktionen.

Der geringste Eingriff seitens Ebay ist das Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten. Die nächste Stufe ist die Verwarnung des Ebay-Mitglieds. Eine Verwarnung sollte laut ComputerPartner durchaus ernst genommen werden, denn im Wiederholungsfall droht die endgültige und lebenslange Sperrung des Accounts und damit das Aus für den gewerblichen Online-Anbieter.

Ist dieser Fall eingetreten, erklärt Rechtsexperte Johannes Richard gegenüber ComputerPartner, sollte der Anbieter erst einmal mit Ebay in Kontakt treten, um die Angelegenheit zu klären. Führt dies nicht zum Erfolg, bleibt nur der gerichtliche Weg. Im Zuge einer so genannten einstweiligen Verfügung kann vor Gericht erreicht werden, dass Ebay verpflichtet wird, eine Mitgliedschaft wieder freizugeben. Voraussetzung ist, dass die Sperrung von Ebay unberechtigt ist. Eine einstweilige Verfügung ist jedoch nur möglich, wenn eine Eilbedürftigkeit gegeben ist, also mit der Mitgliedssperrung eine Existenzbedrohung einhergeht. Ansonsten bleibt nur der normale Klageweg, der sich laut ComputerPartner lange hinziehen kann. (mec)

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