Hackerparagraf - Informatiker mit einem Bein im Knast

Änderungsvorschläge nicht beachtet

"Diese Programme und Tools sind zur Absicherung gegen Angriffe jedoch unverzichtbar", sagt Pohl. Unternehmen prüfen regelmäßig ihr Sicherheitsniveau mit derartigen Tools. "Von dem Paragrafen bedroht sind zudem alle Studenten, die solche Tools nutzen - sei es auch nur in Übungen an Universitäten und Fachhochschulen. Die Professoren der Informationssicherheit stehen mit zwei Beinen im Gefängnis, weil sie ihre Studenten in der Nutzung detailliert zur Absicherung ausbilden", mahnt Pohl. Künftig sei es unmöglich, Schwachstellen zu lokalisieren oder Portscanner sowie andere Sicherheitstools zu verwenden, um die Wirksamkeit von Patches zu überprüfen. Design, Entwicklung, Vertrieb, Besitz und Nutzung derartiger Tools werden mit dem Gesetz strafbar, unabhängig von der Intention des Betroffenen.

Die GI kritisiert des Weiteren, dass fundierte Proteste und Änderungsvorschläge von Informatikern und Juristen nicht beachtet wurden und der Regierungsentwurf vom Bundestag ohne Debatte verabschiedet wurde. "Wir appellieren deshalb an den Bundesrat, die weitere Entwurfsfassung des § 202c StGB zu verhindern", so Pohl. "Wir haben auf die Risiken bereits erfolglos in der Expertenanhörung hingewiesen", meint Alexander Rossnagl, Jurist an der Universität Kassel, der zwei Möglichkeiten benennt, den Paragrafen zu entschärfen, sofern er nicht gestrichen wird.

Die erste Möglichkeit wäre die Bezugnahme auf eine konkrete Tat: Das Tatbestandsmerkmal 'vorbereiten' lasse sich als abstraktes Gefährdungsdelikt auslegen, sodass bereits der bloße Besitz strafbar sein könnte. Das ließe sich konkretisieren, so der Jurist. Die zweite Möglichkeit wäre die Streichung des Eventualvorsatzes, wodurch zumindest ausgeschlossen wird, die Tätigkeiten von Wissenschaftlern zu bestrafen. (pte/mje)