Abmahnanwalt unterliegt vor Gericht

Gravenreuth verliert Berufung

Der als Abmahnanwalt berüchtigte Freiherr von Gravenreuth unterliegt dem Magazin taz, er muss nun Gerichts- und Verfahrenskosten tragen. Die Berufungsverhandlung gegen seine Freiheitsstrafe steht noch aus.

Im Konflikt mit der Zeitung taz hat der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth die Berufung verloren. Damit muss er nun die Gerichts- und Verfahrenskosten verhandeln. Im September steht noch eine weitere Berufungsverhandlung an, in der es um die sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen versuchten Betrugs gegen den als Abmahnanwalt berüchtigten Gravenreuth geht.

Grund des Streits war eine Abmahnung, die Gravenreuth gegen die taz ausgesprochen hatte, da er eine unerwünschte E-Mail von der Zeitung erhalten hatte. Der Streit eskalierte wegen der angeblich nicht bezahlten Gebühr so weit, dass Gravenreuth die Domain der taz pfändete und mit der Versteigerung drohte.

Die taz stellte Gegenanzeige, bei einer anschließenden Durchsuchung des Büros von Gravenreuth entdeckte die Polizei ein Schreiben, das die Zahlung bestätigte. Gravenreuth wurde daraufhin vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu sechs Monaten ohne Bewährung wegen versuchten Betrugs verurteilt. (mja)