Gravenreuth erleidet Schlappe im Abmahn-Prozess

Das Landgericht Düsseldorf hat heute in einer mündlichen Verhandlung gegen den für Abmahnungen von Websites bekannten Anwalt Günther von Gravenreuth entschieden. Der Autor des bekannten HTML-Kompendiums "Selfhtml" Stefan Münz hatte eine negative Feststellungsklage gegen eine Abmahnung seiner Seite beantragt.

Die Abmahnung bezog sich auf einen Link auf der Website von Stefan Münz, der auf die Shareware "FTP-Explorer" verwies. Rechtsanwalt Freiherr Günther von Gravenreuth vertritt die Firma Symicron, die sich den Namen "Explorer" im Softwarebereich schützen ließ. Seit Mitte 1999 wirft Symicron Betreiber von Internetseiten Verstöße gegen das Markenrecht vor, wenn der im Computerbereich gängige Begriff Explorer verwendet wurde. Münz weigerte sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und reichte eine negative Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein. Richterin Fudickar gab Münz offensichtlich Recht: "Wir neigen dazu, eine Verwechslungsfähigkeit zwischen Explorer und FTP-Explorer nicht anzunehmen."

Münz selbst betrachtet den Fall als Musterprozess für das freie Setzen von Links im Internet, den er notfalls über mehrere Instanzen führen will.

Unterstützt wird Münz von der Initiative "Freedom for Links", die eine Spendenaktion für die Prozesskosten ins Leben gerufen hat. Rund 50.000 Mark sollen dabei zusammengekommen sein. Freedom for Links hat am Tag der Verhandlung auch zu einer Internet-Demonstration aufgerufen, der sich rund 1000 Websites angeschlossen haben. Die Teilnehmer der Demonstration zeigten unter der URL ihrer Website statt den gewohnten Inhalten eine Netz-Demo-Seite. Das Verfahren geht nun in die nächste Instanz. (uba)