Google steht wegen Adwords-Werbung vor Gericht

Entschieden wird über die Frage, ob Werbekunden weiterhin markenrechtlich geschützte Begriffe buchen dürfen, um auf ihre Inhalte zu verweisen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg befasst sich ab morgen mit der Frage, ob bei Google beliebige Markennamen als Adwords gebucht und so als Auslöser für die Anzeige eigener Webinhalte benutzt werden dürfen. Widersacher der weltweit größten Suchmaschine ist die Metaspinner Media GmbH aus Hamburg. Dort hatte sich die Geschäftsführung darüber geärgert, dass ein spanischer Anbieter den von Metaspinner markenrechtlich geschützten Begriff "Preispiraten" bei Google gebucht hatte, um auf seine Inhalte - weitestgehend ein Plagiat der Preispiraten-Site - zu verweisen.

Die Hamburger, die den Begriff für eine Preisvergleichs-Site verwenden, hatten Google Ende 2003 per Einstweiliger Verfügung aufgefordert, die Werbung vom Netz zu nehmen (siehe: Adword-Werbung: Google erzielt Punktsieg in Deutschland). Der Suchmaschinen-Betreiber leistete dem nicht Folge, woraufhin es zu einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg kam. Dort fiel die Entscheidung zu Gunsten von Google mit der Begründung, dass Adword-Werbung keine markenmäßige Benutzung darstelle. Metaspinner legte Berufung ein, so dass es ab morgen zu einer Verhandlung in zweiter Instanz kommt.

Die Hanseaten stellen sich auf den Standpunkt, dass Adwords nicht anders zu behandeln seien als Metatags. Für diese gilt laut Metaspinner-Anwalt Stefan Maas, "dass eine manipulative und verdeckte Zeichenbenutzung als Markenverletzung angesehen wird". In beiden Fällen werde die Suchmaschine durch Wettbewerber des Markeninhabers für Werbezwecke missbraucht. Google ziehe aus dieser Markenverletzung Vorteile, da das Unternehmen an Adwords kräftig verdiene. (Heinrich Vaske/hal)

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