Google im Pagerank-Streit erfolgreich

Die Klage von Kinderstart, einer Suchmaschine für Kinder, gegen Google ist abermals zurückgewiesen worden. Google war vorgeworfen worden, bestimmte Inhalte aus weltanschaulichen Beweggründen zu unterschlagen.

Das Bezirksgericht von San Jose ließ die Klage von Kinderstart gegen Google erneut abblitzen. Der auf Kinder- und Familieninhalte spezialisierte Suchmaschinenbetreiber hatte geklagt, da sein Rang in der Google-Seitengewichtung "Pagerank" manuell auf null zurückgestuft wurde. Kinderstart behauptet, in der Folge große Umsatzeinbussen erlitten zu haben.

Kinderstart warf Google vor, mit seinem subjektiven Tool gegen die Redefreiheit zu verstoßen. Google entgegnete, dass sein Bewertungsdienst zwar subjektiv sei, Google als privater Dienstleister aber das Recht habe, so vorzugehen.

Der Richter wies die Klage zurück, weil Kinderstart unter anderem keine ausreichenden Ermittlungen angestellt habe, bevor die Klage eingereicht worden war. Wegen grundloser Anschuldigungen seitens der Kinderstart-Anwälte steht Google nun auch noch eine Kostenerstattung zu. (ala)