Gewährleistung: Neue BGH-Rechtsprechung

Die Gewährleistungs-Klausel dürfte nach einem neuen BGH-Urteil in den meisten Angeboten unwirksam sein. Vor allem private Anbieter konnten die Gewährleistung bisher ganz ausschließen - das ist nun nicht mehr zulässig.

Die Gewährleistungs-Klausel, wichtiger Bestandteil beim Handel mit gebrauchten Waren (beispielsweise bei Ebay), dürfte aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei fast allen Anbietern unwirksam sein. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Nach dem BGH-Urteil sind Klauseln ungültig, die diese Frist verkürzen oder die Gewährleistung ganz ausschließen.

Wo gebrauchte Waren gehandelt werden, etwa bei Ebay, ist der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung ein wichtiger Punkt. Eine solche Klausel muss korrekt formuliert werden, vor allem bei gewerblichen Angeboten. Private Verkäufer haben es einfacher, sie können die Gewährleistung bei gebrauchter Ware ganz ausschließen. Gewerbliche Verkäufer dürfen die Gewährleistung bei gebrauchten Produkten auf 12 Monate begrenzen, wenn sie an Privatleute verkaufen. Gegenüber Unternehmern können sie die Gewährleistung ganz ausschließen. So war es jedenfalls bisher.