Gericht verbietet Windows 2000 OEMs

Die 7. Zivilkammer des Landgericht München I hat Microsoft per einstweiliger Verfügungen den Vertrieb von Windows 2000 in OEM-Versionen verboten. Das Landgericht folgte der Klage eines Softwarehändlers, der Microsoft eine wettbewerbswidrige Koppelung des neuen Betriebssystems an die Hardware vorwirft.

Das Landgericht teilt in einem Pressestatement mit: "Laut dem Vortrag des Antragstellers, eines Softwarehändlers, hat Microsoft angekündigt, ab April verschiedene Windows-Versionen nur noch mit einer Programmroutine auszuliefern, die verhindert, dass der Kunde, der das Programm mit einem neuen Computer erwirbt, dieses weiter nutzen kann, wenn er etwa die Hauptplatine wegen Aufrüstens auf einen schnelleren Prozessor auswechseln oder auch schon nach kurzer Zeit auf einen neuen Computer umsteigen will".

Der Softwarehändler hält das für eine wettbewerbswidrige Einschränkung der Rechte des Käufers. Das Landgericht München I folgte dieser Auffassung. Microsoft wurde bislang nicht zur Sache gehört und kann jetzt gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen.

Wie tecChannel bereits berichtete, will Microsoft alle Windows-Versionen an die Hardware bündeln, wenn sie mit einem neuen PC verkauft werden. Anwender können ein solches Windows nicht mehr auf anderen Rechnern installieren.

Microsoft ist derzeit nicht zu einer Stellungnahme bereit. (uba)