Gericht: Telekom stört AOL-Flatrate nicht

Im Streit mit AOL hat die Deutsche Telekom einen Erfolg verbucht. Per einstweiliger Verfügung ist es AOL untersagt, die Begrenzung der Neukunden-Anzahl für die Analog-/ISDN-Flatrate mit der Behauptung zu begründen: "Mehr lassen die Bedingungen der Deutschen Telekom AG zurzeit leider nicht zu."

Wie unser Schwestermagazin "PC Welt" berichtet, hatte AOL vor kurzem zwei Flatrates angekündigt. Den Zugang zur Analog-/ISDN-Flatrate begrenzte das Unternehmen auf 1000 Kunden pro Woche, um damit nach eigenen Angaben "allen Interessenten eine faire Chance auf eine Flatrate" zu bieten.

Die weiteren Begründungen von AOL zur begrenzten Teilnahme haben die Telekom dazu bewogen, rechtliche Schritte einzuleiten. Das Landgericht Hamburg folgte der Deutschen Telekom nach Angaben des Unternehmens in allen Punkten. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen des Gerichts droht AOL eine Ordnungsbuße von bis zu einer halben Million Mark.

Folgende Behauptung darf AOL ebenfalls nicht mehr aufstellen: "Noch immer werden wir daran gehindert, unseren Kunden unbegrenzte Pauschaltarife anzubieten, da wir der Deutschen Telekom - die ein faktisches Monopol im Telefonortsnetz hat - die notwendige Ortsnetzvorleistung pro Minute bezahlen müssen. Damit aber wird dieser Tarif nicht nur für uns, sondern für alle Internet-Anbieter zu einem unkalkulierbaren Risiko, das andere Anbieter sogar bereits in die Pleite zwang."

Weitere Informationen entnehmen Sie dem aktuellen Report Flatrates im Überblick. (uba)