Gericht: HP muss Pauschale für Brenner zahlen

Hewlett-Packard hat im Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf CD-Brenner eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Stuttgart forderte den Konzern auf, über die Zahl der seit dem 1. Februar 1998 verkauften CD-Brenner Auskunft zu erteilen und pro Gerät Abgaben zu bezahlen.

Über die Höhe der Abgaben haben die Richter in ihrem Teilurteil noch nicht entschieden. HP lehnte die Entscheidung ab und kündigte Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart an.

Der Streit um die Urheberpauschale für CD-Brenner von HP zieht sich bereits seit über einem Jahr hin. Ende 2000 hatte HP einen Vergleich des Stuttgarter Landgerichts abgelehnt, der den Konzern verpflichtete, 12 Mark pro Gerät zu bezahlen. Auch jetzt will HP in die Berufung gehen. Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer von HP Deutschland, sagte dazu: "Das Informationszeitalter gibt Urhebern und Rechteinhabern die Möglichkeit, über den Umfang der Nutzung und die Verwertung ihrer Werke selbst zu bestimmen. Diese Entwicklung ist bereits voll im Gange und unumkehrbar. Bei der heute vorgelegten Entscheidung wurde sie nicht berücksichtigt."

HP betont, dass das alte System der Pauschalabgaben in der digitalen Welt nicht vor Piraterie schütze. Der Konzern plädiert daher für eine individuelle Lizenzierung als zukünftige Verwertungsform. Dafür sind aber zuverlässige digitale Kopierschutztechniken notwendig, die illegale Kopien verhindern. Bis eine solche Technik auf den Markt kommt, wollten sich die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) und der Branchenverband BITKOM auf eine pauschale Abgabe für alle Hersteller einigen, um weitere Rechtsstreite zu vermeiden und allen Herstellern die gleiche Regelung zu garantieren. Danach sieht es jetzt aber nicht aus. Unter dem Dach der ZPÜ sind die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften vereinigt. (jma)