Genaue Ortsbestimmung

Ortsbezogene Angebote gehören zu den Diensten, die in Mobilfunknetzen für Umsatz sorgen sollen. Für ihren Einsatz sind exakte Informationen über den Standort des Nutzers notwendig. TK-Ausrüster, Kartenproduzenten und Datenlieferanten arbeiten daran, die Positionsbestimmung besser, die Karten genauer und die Ortsdaten detaillierter zu machen.

Von: Dr. Thomas Hafen

Drei Dinge braucht ein Unternehmen, um ortsbezogene Dienste anbieten zu können: Den Standort des Kunden, eine Karte, die mit den Standortdaten etwas anfangen kann, also geocodiert ist, und Informationen, die mit der Karte verknüpft sind.

Die Lokalisierung ist in den meisten Fällen kein Problem - schließlich weiß der Anwender in der Regel, wo er sich befindet. Ort, Postleitzahl, Straße und Hausnummer einzutippen, ist mit einem handelsüblichen WAP-Handy (Wireless Application Protocol) eher mühselig, geht aber mit Organizern und Personal Digital Assistants (PDA) sowie den neuen Smartphones recht problemlos. Der "Nokia 9210 Communicator beispielsweise verfügt über eine Tastatur, die Smartphones "Accompli 008" von Motorola und "WA 3050" von Sagem sowie Ericssons "R380s" besitzen wie die meisten PDAs einen Touchscreen und lassen sich mit einem Stift bedienen.

Der Mobilfunkbetreiber kann die Position des Handybesitzers aber auch direkt feststellen. Bei den Methoden zur Standortbestimmung unterscheidet man zwischen Netz- und Geräteverfahren. Auch Kombinationen beider Typen - so genannte Hybridlösungen - sind möglich. Die netzgestützte Lokalisierung verarbeitet Informationen wie die ID der Funkzelle, in der sich der Teilnehmer eingebucht hat, sowie Signaleigenschaften, beispielsweise Laufzeit oder Abschwächung. Diese Methoden erfordern einen Ausbau der Hard- oder Software im Netz, können aber jedes Standard-handy orten. Bei gerätegestützten Techniken sind dagegen spezielle Mobiltelefone erforderlich oder zumindest Software-Updates in den vorhandenen Geräten. Die Entwicklung ortbarer Handys und entsprechender Netze wird vor allem in den USA vorangetrieben: Hier müssen nämlich von Gesetzes wegen alle Netzbetreiber ab Oktober 2001 gewährleisten, dass Notrufe (so genannte E-911 Calls) geortet werden können.

Nicht jeder Mobilfunkteilnehmer will jedoch immer und überall lokalisierbar sein. Die Vorgaben der US-Behörde FCC (Federal Communications Commission) erlauben es deshalb, dass der Nutzer die so genannte Automatic Location Identification (ALI) abschalten kann, auch wenn dies eigentlich dem Sicherheitsgedanken widerspricht. Auch in Europa werden wohl automatische Lokalisierungsverfahren nur dann Akzeptanz finden, wenn dem Handybesitzer selbst die Entscheidung überlassen wird, ob er geortet werden kann oder nicht.