GEMA klagt CD-Brenner-Abgabe ein

Die GEMA fordert von CD-Brenner-Herstellern und -Importeuren pro Gerät eine Vergütung von 17 Mark gemäß dem Urheberrechtsgesetz. Nachdem Marktführer Hewlett Packard sich weigert, die Gebühr zu zahlen, steht jetzt eine Verhandlung an.

Die GEMA ist laut Sprecher Hans-Herwig Geyer derzeit dabei, die Klageschrift vorzubereiten, die noch von den angeschlossenen Verwertungsgesellschaften abgesegnet werden müsse. Die Klage soll dann möglichst noch im Juli beim Landgericht Stuttgart eingereicht werden. Sie wird von den Verwertungsgesellschaften (VG) als Musterklage angesehen, die für die gesamte Branche Gültigkeit haben soll.

Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) hatte Marktführer Hewlett Packard (HP) stellvertretend für die gesamte Branche bereits im Oktober 1999 aufgefordert, die Gebühr zu entrichten - und dies rückwirkend bis zum 1.2.1998. Die ZPÜ ist die Inkassostelle der Verwertungsgesellschaften (VG), wie beispielsweise der GEMA und der VG Wort. Die Gebühr setzt sich aus fünf Mark für Audio-CDs und 12 Mark für Video-CDs zusammen. Nachdem HP sich weigerte zu zahlen, ging die Sache vor die dafür zuständige Schiedsstelle beim Bundespatentamt. Die Schiedsstelle bestätigte die Rechtmäßigkeit der CD-Brenner-Abgabe. Der Einwand von HP, dass die CD-Brenner auch oder gar in erster Linie zur Datensicherung verwendet werden, sei für die Vergütungspflicht unerheblich. CD-Brenner seien dazu bestimmt und geeignet, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen, befand die Schiedsstelle.

HP lehnte den Schiedsspruch ab und berief sich darauf, dass der entsprechende Passus im Urheberrecht auf analoge Medien beschränkt sei. Anstatt für die bloße Möglichkeit, Kopien herstellen zu können, bezahlen zu müssen, so HP, solle der Nutzer für die tatsächlich angefertigten Kopien zahlen. Dies sei durch technische Möglichkeiten wie Kopier- oder Abrechnungsschutz ohne weiteres möglich.

Der Sprecher der GEMA gibt der Klage gute Chancen. Zum einen habe man einen für die GEMA positiven Spruch der Schiedsstelle im Rücken, zum anderen plädiere auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin für einen stärkeren Schutz der Urheberrechte und habe mehrfach den Lohnstillstand für die Urheber bemängelt.

Mit einer pauschalen Abgaben an die Verwertungsgesellschaften sind bereits Audio-CD-Rohlinge belegt. Auch für Scanner, Kopierer und Faxgeräte müssen Hersteller ab einer bestimmten Kopier- und Scangeschwindigkeit eine Abgabe in Höhe von 50 Mark pro Gerät zahlen. (uba)