IT-Services unter der Lupe

Freelancer, Arbeitnehmerüberlassung oder Werkverträge?

2. Maximalüberlassungsdauer: Gefährdung für IT-Großprojekte

Im Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 einigte sich die Regierung bereits darauf, die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeitsbranche auf 18 Monate zu begrenzen. Zwar sollen hier abweichende Lösungen durch einen Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung auf Basis eines Tarifvertrages möglich sein, wie das konkret aussehen kann, wurde jedoch bisher nicht erläutert. Besonders der Einsatz hochqualifizierter Zeitarbeitskräfte - wie Ingenieure und IT-Spezialisten - die in längerfristigen Projekten eingesetzt sind, betrifft die beabsichtigte Begrenzung bei der Arbeitnehmerüberlassung.

DSAG-Vorstand Quitmann kritisiert: "Von Wirtschaft und Industrie wird maximale Flexibilität verlangt, wenn es um die digitale Zukunft des Landes geht. Dabei wird oft vergessen, dass dies nur möglich ist, wenn ein finanziell sinnvoller Personal-Mix bei der Umsetzung großer und teils fachlich sehr spezialisierter Projekte möglich ist. Einen Fachmann mit dedizierten Kenntnissen zur Implementierung von Software, den ich lediglich für ein Projekt innerhalb eines großen Teams benötige, sollte ich exakt für die Dauer desselben einsetzen können. Im Zweifel auch länger als eineinhalb Jahre." Mit der Änderung der Maximal-Überlassungsdauer werden möglicherweise kritische Personalwechsel innerhalb laufender Projekte nötig oder im schlimmsten Fall: IT-Know-how wird durch eine Festanstellung unnötig an Unternehmen gebunden.