Hadopi-Gesetz gegen illegales File-Sharing

Frankreich verhängt erste Internet-Sperren

Nach der Einführung des Hadopi-Gesetzes in Frankreich sind seit Januar 2010 mehrere 100.000 Internet-Nutzer wegen illegaler Downloads verwarnt worden. Den ersten Urheberrechtsverletzern soll nach drei Verstößen nun der Internet-Zugang gesperrt werden.

In Frankreich ist das auch auf europäischer Ebene umstrittene Hadopi-Gesetz (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits surInternet) seit Anfang 2010 in Kraft. Internet-Nutzer, die Urheberrechtsverletzungen begehen, etwa durch illegales File-Sharing, werden zweimal verwarnt, beim dritten Verstoß droht eine Internet-Sperre. Den ersten 60 Sündern soll nun der Anschluss für einige Zeit gekappt werden.

Seit Einführung des Hadopi-Gesetzes sind nach Angaben der Leiterin der Hadopi-Behörde, Marie-Françoise Marais, 650.000 Internet-Nutzer einmal, 44.000 zweimal wegen Urheberrechtsverstößen verwarnt worden. Bei 60 dreimal Ertappten hat ein Gericht inzwischen eine zeitweilige Sperrung ihres Internet-Zugangs angeordnet. Eine Reihe weiterer Verfahren laufen noch, weiter Sperren können also folgen. Die Gerichte können es auch bei Geldstrafen bewenden lassen, in schweren Fällen sogar Haftstrafen verhängen.

Problematisch ist der Nachweis, wer die illegalen Downloads tatsächlich getätigt hat, denn es kann nur der betreffende Internet-Anschluss festgestellt werden. Dessen Inhaber, etwa die Eltern eines Minderjährigen, ist jedoch laut Hadopi-Gesetz für Verstöße verantwortlich.

Das auch als "Three-Strikes-Verfahren" bekannten Vorgehen gegen Wiederholungstäter stand auch in Großbritannien zur Debatte, in Deutschland ist es ebenfalls noch nicht vom Tisch. (PC-Welt/hal)