Richter entscheiden über Web-Blockaden

Frankreich beschließt Internetsperren für Filesharer

Die französische Regierung hat einen äußerst umstrittenen Teil des neuen Anti-Piraterie-Gesetzes verabschiedet. Im Gesetzesvorschlag wird festgelegt, dass illegalen Filesharern, die nachweislich bei einer derartigen Rechtsverletzung erwischt werden, nach dreimaliger Abmahnung gänzlich der Internetzugang gekappt werden soll.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof Mitte Juni die ursprüngliche Fassung dieses Teils des Entwurfs für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde nun eine leicht entschärfte Version vorgelegt. In dieser wird festgestellt, dass einzig und allein einem Richter die letztendliche Entscheidungskompetenz über die Verhängung von Internetsperren zusteht.

Der aktuell verabschiedete Entwurf ist aber nur ein Teil einer umfassenden Gesetzesinitiative der französischen Regierung, die mittlerweile auch unter der Bezeichnung "Hadopi" (Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) bekannt ist. Der angeblich von Staatspräsident Nicolas Sarkozy persönlich forcierte Vorstoß gilt als eines der größten und härtesten Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Online-Piraterie auf der ganzen Welt. Dies bestätigt auch Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), im Gespräch mit pressetext: "Frankreich hat sich im Kampf gegen Online-Piraterie von Anfang an mit einer sehr restriktiven Strategie hervorgetan. Das aktuell verabschiedete Gesetz stellt eine konsequente Fortführung der bisherigen Politik dar", erklärt Leonardy. Die vertretene inhaltliche Position sei dabei "sicherlich viel radikaler" als der entsprechende Ansatz, den die GVU für Deutschland vorschlage.

Dem Entwurf der regierenden konservativen UMP nach sollen Raubkopierer in einem "Three Stikes"-Modell genannten dreistufigen Verfahren vorerst mehrfach verwarnt werden. Dazu werden zunächst zwei Ermahnungen per E-Mail, anschließend als Einschreiben versandt. Werden die Piraten dann erneut auffällig, droht ihnen eine Internetsperre von zwei bis zwölf Monaten. "Die GVU plädiert in Deutschland für ein Modell mit den Stufen Aufklärung, Warnung und Sanktion. Als Sanktionen schlägt die GVU schrittweise verschärfte Maßnahmen vor, wie etwa Einschränkungen in der Bandbreite oder Blockierung bestimmter Ports, so dass beispielsweise keine P2P-Software mehr benutzt werden kann", erläutert Leonardy. Diese Sanktionen müssten aber gegenüber der Schwere des Verstoßes angemessen sein. "Eine Internetsperre kann nur ultima ratio sein und muss staatlicher Kontrolle unterliegen", betont Leonardy.

Mit der Absegnung durch den Nationalrat ist der umstrittene Teil des Gesetzes laut Guardian-Bericht aber noch nicht endgültig in Kraft gesetzt. Das entsprechende Dokument muss zunächst nämlich noch vom französischen Senat begutachtet werden, der sich aus sieben Senatoren und sieben Abgeordneten zusammensetzt. Dieser wird voraussichtlich noch bis Ende September brauchen, um seine Entscheidung zu treffen. (pte/hal)