Flankenschutz für die Deutsche Telekom

Kein Dumping im Zukunftsmarkt DSL?

Der letzte und wohl auch schwierigste Beschluss betrifft den zukunftsträchtigen DSL-Markt. Die Digital Subscriber Line gilt als künftiger Standard für Internet-Zugänge und soll Multimedia per Internet massenfähig machen. Mit DSL können Daten bei hoher Geschwindigkeit über die normale Kupferader übertragen werden. Im asynchronen Verfahren (ADSL) lassen sich Übertragungsraten im Downstream von bis zu 8 MBit/s und im Upstream von bis zu 768 kBit/s erzielen. Bei T-DSL sind es allerdings nur 768 kBit/s beziehungsweise 128 kBit/s. Der Telekom wird in diesem Bereich sowohl von Konkurrenten als auch dem Bundesverband der lokalen und regionalen Telekommunikations-Gesellschaften (Breko) massives Preisdumping und damit unlauterer Wettbewerb vorgeworfen.

Der Breko hatte deshalb ein Nachentgeltregulierungs-Verfahren beantragt, das daraufhin von Amts wegen eingeleitet wurde. Die aktuellen Entgelte seien "regulatorisch nicht zu beanstanden", so Chefregulierer Kurth.

Geprüft wurde, ob die Entgelte in Verdrängungsabsicht unter den Kosten kalkuliert und damit diskriminierend seien. Die RegTP stellt zwar fest, dass die Preise die Kosten nicht in allen Angebotsvarianten deckten. Dies sei vor allem in der Kombination von T-DSL mit den verschiedenen ISDN-Varianten aufgefallen. Das Paket T-DSL in Verbindung mit dem Analoganschluss sei dagegen über den tatsächlichen Kosten kalkuliert. Bei der Beurteilung müsse allerdings die im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehene "sachliche Rechtfertigung" berücksichtigt werden. Unternehmerisch sei die Ausnutzung von Größenvorteilen oder die Inkaufnahme von Anfangsverlusten bei einer Produkteinführung nicht zu beanstanden.

Die Telekom habe der Behörde eine mittelfristige Perspektive aufgezeigt, nach der die Verlustzone verlassen werden soll, da sich beispielsweise Prozessoptimierungen kostensenkend auswirken würden. Da keine Verdrängungswirkung erwiesen sei, könne auch gegen die nicht kostendeckenden T-DSL-Preise nicht eingeschritten werden. Mögliche Markteintrittsbarrieren, die andere Wettbewerber diskriminierend am Zugang zur notwendigen Netzinfrastruktur hinderten, lägen nicht vor.

Die RegTP werde die Entwicklung aber weiter beobachten. Der Zugang über T-DSL könne in Zukunft nicht nur allein mit T-Online-Leistungen genutzt werden, auch andere Internet Service Provider, ob mit oder ohne eigene Internet-Plattform, könnten T-DSL in Anspruch nehmen. Deshalb brauche man auch nicht zum Instrument der nachträglichen Entgeltregulierung greifen. Die Behörde würde aber künftig auf diskriminierungsfreie Bedingungen für alle Anbieter achten. (haf)