Flankenschutz für die Deutsche Telekom

Ende März traf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ein ganzes Bündel von Entscheidungen zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und Digital Subscriber Line (DSL). Die neuen Regelungen werden kaum für besseren Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt sorgen - der Branchenführer behält seine Poleposition.

Von: Ernst Schneider

Angesichts der Nervosität, die zurzeit im TK-Markt herrsche, sollen die Beschlüsse "einen klaren Orientierungsrahmen für den Wettbewerb im Telekommunikationsbereich setzen", sagte der neue Präsident der Behörde, Matthias Kurth, als er am 30. März die Entscheidungen der RegTP vorstellte. Er begann seine Ausführungen mit den Neuerungen zu den TAL-Entgelten - das Thema, das in der Öffentlichkeit die meiste Beachtung gefunden hatte. Die monatlichen Gebühren für die gewöhnliche Kupferdoppelader sinken ab 1. April von 25,40 Mark auf 24,40 Mark. Die so genannten Einmalentgelte für Umschaltung und Kündigung werden von 191,64 auf 181,09 Mark beziehungsweise von 107,70 auf 74,45 Mark reduziert. Die Telekom hatte gerade in diesem Bereich eine massive Erhöhung beantragt. Fachleuten war allerdings die Aussichtslosigkeit dieses Ansinnens von vornherein klar, bietet der Ex-Monopolist die Leistungen seinen eigenen Kunden doch wesentlich günstiger an.

Der zweite Beschluss betraf das so genannte Line-Sharing. Hierbei wird die Anschlussleitung in einen höheren und einen niedrigeren Frequenzbereich unterteilt (Entbündelung), um eine getrennte Sprach- und Datenübertragung auf einer herkömmlichen Kupferdoppelader zu ermöglichen. Bisher hat der Ex-Monopolist ein solches, für die Wettbewerber aus Kostengründen besonders interessantes Line-Sharing, strikt abgelehnt. Seit dem 1. Januar 2001 zwingt EU-Recht marktbeherrschende Unternehmen wie die Telekom allerdings dazu, ihren Mitkonkurrenten einen gemeinsamen Zugang zum entbündelten Teilnehmeranschluss anzubieten. Die Entscheidung der RegTP war daher zu erwarten. Die Telekom muss den Wettbewerbern binnen zwei Monaten einen gemeinsamen Zugang anbieten. Weiterhin wird ihr eine dreimonatige Erprobungsphase eingeräumt.

erhaften Niedrigpreisen geführt. Der Ver-

braucher wird am Ende der Dumme sein".

Im Bereich "Resale" (Weiterverkauf von Leistungen an Endkunden) musste sich die RegTP mit einem Missbrauchsverfahren beschäftigen, das von der Debitel AG eingeleitet worden war. Der "rosa Riese" wird verpflichtet, Debitel Leistungen im Teilnehmernetzbereich zum Zwecke des Wiederverkaufs zur Verfügung zu stellen. Innerhalb von drei Monaten muss ein Vertragsangebot vorliegen, ohne dass die Behörde die einzelnen Vertragsinhalte konkret vorschreibt. Die Entscheidung betrifft natürlich nicht nur Debitel. Die Telekom muss allen Diensteanbietern solche Leistungen anbieten.