US-Filmstudios zwingen BitTorrent-Suchmaschine in die Knie

Filesharer soll Rekordbußgeld von 72 Millionen Euro zahlen

Die US-amerikanische Filmindustrie hat über die BitTorrent-Suchmaschine TorrentSpy einen Etappensieg errungen. Diese wurde von einem kalifornischen Gericht zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 111 Mio. Dollar verurteilt.

Gleich mehrere Studios hatten sich an der Klage wegen Urheberrechtsverletzungen beteiligt. Der TorrentSpy-Betreiber habe Medienberichten zufolge in Großbritannien bereits Konkurs angemeldet. Mit dem Urteil wurde von dem Gericht ein klares Signal an die Anbieter von Torrent-Download-Portalen gesendet. Bisher wurden diese nicht in einem so drastischen Ausmaß belangt.

In der Debatte um Filesharing dominiert bei vielen Beteiligten die Ansicht, dass Torrent-Seiten selbst keine illegalen Dateien anbieten und deshalb nicht gegen Copyrights verstoßen würden. Die US-Bezirksrichterin Florence-Marie Cooper ließ dieses Argument jedoch nicht gelten. Nun gehen Experten davon aus, dass das Verfahrens als Präzedenzfall angesehen wird.

Torrent-Dateien stellen den nötigen Zugang in einem Filesharing-System her, um mitunter geschützte Filme oder Musiktitel herunterladen zu können. TorrentSpy wurde in 3.699 Fällen die Verletzung von Urheberrechten nachgewiesen. In jedem einzelnen Fall verhängte das Gericht ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Dollar, womit der Betreiber in Summe 110,97 Mio. Dollar bezahlen muss.

Die Internetpräsenz von TorrentSpy ist bereits seit 24. März offline. Der Betreiber betont, die Seite freiwillig und nicht aufgrund von Gerichtsentscheiden oder Übereinkünften geschlossen zu haben. An der Klage hatten sich unter anderen die Studios Columbia Pictures, Disney, Tristar Pictures, 20th Century Fox, Warner Bros. und Paramount Pictures beteiligt.

Abseits der hohen Bußgeldsumme wurde im Rahmen des Urteils der weitere Betrieb der Seite untersagt. Vor dem Prozess war TorrentSpy bereits wegen weiterer Delikte verurteilt worden. So wurde dem Betreiber die Aufzeichnung von Nutzerdaten und Beweisvernichtung vorgeworfen. (pte/mst)