Den richtigen Internet-Anschluss finden
Fiese Fallen bei neuen Internet-Anschlüssen
Nicht alles "Gratis"-Pakete sind wirklich kostenlos
"Gratis"-Sicherheitspakete, die nur die ersten drei Monate nichts kosten, danach aber monatlich mit fünf Euro zu Buche schlagen, sind bei den Providern eher die Regel als die Ausnahme. Das Vertrackte daran oder an ähnlichen Offerten "für 0 Euro" ist, dass sie vielfach voreingestellt sind und deshalb deaktiviert werden müssen, falls man sie nicht wünscht.
Das bedeutet nicht, dass sämtliche Zusatzoptionen wie die Sicherheitspakete, eine TV-Option, zusätzliche SIM-Karten für preiswertes Telefonieren innerhalb der Familie, eine Auslands-Flatrate, ein Komfort-oder ISDN-Anschluss mit zusätzlichen Rufnummern oder Speed-Updates sinnlos sind. Im Gegenteil, im Einzelfall können Sie helfen Geld zu sparen oder dem ausdrücklichen Kundenwunsch entsprechen. Lassen Sie sich aber keine Dienstleistungen unterjubeln, die Sie nicht wirklich benötigen. Hinterfragen Sie deshalb jede Zusatzoption, jedes Sternchen und jedes Fußnote - manche Provider bringen es auf mehr als 50 Stück!
- Industrie 4.0 - auch eine Frage des Rechts
Wenn Maschinen die Fäden in die Hand nehmen und Entscheidungen für Menschen treffen, stellt sich automatisch die Frage nach dem juristischen Hintergrund. Hier ist noch vieles offen. Folgende Aspekte sollten Sie im Blick behalten. - 1. Wer handelt im Internet der Dinge?
In unserer Rechtsordnung, ob im Zivilrecht, öffentlichen Recht oder Strafrecht, sind Handelnde und Zuordnungsträger von Rechten und Pflichten immer Menschen oder juristische Personen. Daran ändern auch M2M und IoT grundsätzlich nichts. - 2. Vertragsabschluss durch Softwareagenten?
Was ist, wenn die Initiative zum Abschluss einer Online-Transaktion vollautomatisiert abläuft, also eine Maschine selbst den Bestellvorgang als Nutzer auslöst? Hier stellt sich die Frage, wie sich die Verantwortung für den konkreten Rechtsakt (die automatisierte Willenserklärung und der beidseitig rein elektronische, voll automatisierte Vertragsabschluss) zuordnen lässt. Er beruht ja ausschließlich auf einem zeitlich weit vorausgelagerten, abstrakten Programmiervorgang, einem Rechtssubjekt. - 3. Unternehmensübergreifende M2M-Systeme brauchen Regeln
Werden komplexe M2M-Systeme unternehmensübergreifend aufgesetzt, kommt es nicht nur auf die technische Standardisierung, sondern auch auf die vereinbarten Nutzungsregeln an. Wie dürfen die Teilnehmer mit den Nutzungsergebnissen umgehen, und wie verhält es sich mit regulatorischer Compliance und Rechten Dritter, die der M2M-Nutzung entgegenstehen könnten (etwa Datenschutz, branchenspezifische Regulierung, Verletzung von Softwarepatenten oder sonstiger Rechte Dritter)? - 4. Offene Fragen zu Logistik, Mobilität und Smart Home
Weitgehend ungeklärte Fragen lassen sich an M2M- und IoT-Beispielen zeigen:<br>Doch wem gehören die Daten?<br>Wie steht es um die Produkthaftung - wer ist Hersteller, und welche Regressketten bauen sich auf? <br>Wer haftet für Konnektivitätsausfälle? - 5. Wer haftet in vernetzten Wertschöpfungsketten?
Wenn M2M der Schlüssel für vernetzte Wertschöpfungsprozesse ist, rückt automatisch auch die Frage der Haftung für mögliche Fehler und Ausfälle in den Vordergrund. Man wird zwischen der Haftung für fehlerhafte Datenquellen und Datenerzeugung einerseits und Fehlern in der Datenübermittlung andererseits unterscheiden müssen. - 6. Unternehmen müssen Datenschutz im Blick behalten
Der Datenschutz ist über den weiten Begriff personenbezogener Daten, zu denen auch dynamische IP-Adressen gehören können, und die Möglichkeiten komplexer Datenauslese (Big Data) etwa in den Bereichen Mobilität, Energie und Smart Homes grundsätzlich immer im Blick zu halten. Es gilt sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit den Behörden abzustimmen, ob und wie er sich mit "informierter Einwilligung", Inter-essenabwägung und Auftragsdatenverarbeitung wahren lässt.
Was tun bei Problemen mit dem Provider und beim Anschlusswechsel?
Die Bundesnetzagentur als eine Art Aufsichtsbehörde für den Telekommunikationsmarkt und die Provider hilft Ihnen auch, wenn etwas beim Anbieterwechsel nicht klappt. Mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vom Dezember 2012 schützt der Gesetzgeber Endkunden nun besser vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel, sollte dabei irgendetwas schief laufen. So muss der bisherige Anbieter beim Scheitern des Wechselprozesses die Versorgung wieder aufnehmen, zudem darf die Unterbrechung beim nicht länger als einen Kalendertag dauern.
Klappt dies nicht, können Sie ein Beschwerdeformular herunterladen, es ausfüllen und per Mail (tk-anbieterwechsel@bnetza.de) oder Fax (030) 22480-517 an die Bundesnetzagentur schicken. Neben Informationen auf der Webseite bietet die Behörde Montag bis Freitag unter der Rufnummer (030) 22480-500 auch einen telefonischen Informationsservice sowie eine Informationsbroschüre.