Den richtigen Internet-Anschluss finden

Fiese Fallen bei neuen Internet-Anschlüssen

Ein neuer Internet-Anschluss mit Doppel-Flatrate für unbegrenzten Telefonieren und Surfen - da kann man nicht viel falsch machen. Falsch, kann man doch! Wir listen die fiesen Tricks der Internet-Provider auf.

Doppel-Flatrate, da ist nur auf den ersten Blick alles drin. Denn neben einer möglichen Drosselung bei Überschreiten des monatlichen Inklusiv- oder Highspeed-Volumens drohen auch an ganz anderer Stelle gewaltige Kostenfallen.

Im Frühjahr 2013 musste die Deutsche Telekom für Ihre Pläne, die DSL-Anschlüsse ihrer Kunden von 2016 an bei Überschreiten einer maximal erlaubten Datenmenge für den Rest des Monats drastisch in der Geschwindigkeit zu drosseln, viel Kritik und Häme einstecken. Ein paar Monate später ist klar, dass die Telekom keineswegs alleine ist:

1 und 1 kennzeichnet seine Internet-Anschlüsse klar in solche mit und solche ohne Drosselung - das machen nicht alle Provider so.
1 und 1 kennzeichnet seine Internet-Anschlüsse klar in solche mit und solche ohne Drosselung - das machen nicht alle Provider so.

Vielmehr haben im Windschatten andere Provider wie Congstar und O2 ähnliche Pläne angekündigt. Konkurrent 1 und 1 hat einen ab 100 GByte Übertragungsvolumen gedrosselten DSL-Anschluss unter der Bezeichnung Surf & Phone Flat Special schon lange im Angebot, kommuniziert dies allerdings auch offen und bietet zudem einen besonders günstigen Preis.

Riesige Kostenunterschiede beim Telefonieren ins Ausland

Die Doppel-Flatrate, also der Pauschaltarif für Internet und Festnetztelefonie, deckt in der Tat das meiste ab. Nicht enthalten sind darin aber Anrufe zu Mobilfunknummern und ins Ausland. Während sich die Tarife für Handytelefonate nur vergleichsweise wenig unterscheiden, sieht es bei den Auslandsgesprächen anders aus.

Riesige Kostenunterschiede gibt es bei den Tarifen für Auslandsgespräche: Während bei einem Provider die Monats-Flatrate nur 3,90 Euro kostet, kann man dafür beim anderen gerade einmal drei Minuten telefonieren.
Riesige Kostenunterschiede gibt es bei den Tarifen für Auslandsgespräche: Während bei einem Provider die Monats-Flatrate nur 3,90 Euro kostet, kann man dafür beim anderen gerade einmal drei Minuten telefonieren.

Wer häufiger mit Freunden und Verwandten im europäischen Ausland oder den USA telefonieren möchte, ist bei Minutenpreisen von einem Euro oder mehr definitiv falsch aufgehoben. Schon zwei Stunden monatlich summieren sich dabei auf mehr als 100 Euro, das Gleiche gibt es bei anderen Providern als "International-Flatrate" für 3,90 Euro - ohne dass man dort auf die Zeit achten muss.
Schauen Sie deshalb bei den Tarifdetails ganz genau hin, damit aus dem vermeintlichen Schnäppchen nicht das Gegenteil wird. Leider gibt es keinerlei Normierung, welche Länder bei etwaigen Auslands-Flatrates enthalten sind und welche nicht.

Doch daneben gibt es weitere fiese Fallen, an die man auf den ersten Blick nicht einmal denkt. Dazu gehört der sogenannte "Routerzwang": Darunter versteht man vorkonfigurierte Router, die der Anbieter seinen Kunden für den Internet-Zugang zur Verfügung stellt - und zwar alternativlos. Denn die Zugangsdaten für ein anderes Gerät rückt der Anbieter nicht heraus.

Rechtlich ist der Routerzwang noch nicht abschließend geklärt, denn es geht um die Frage, ob der Router zum Netz des Providers gehört, die Bundesnetzagentur hat dazu im November des vergangenen Jahres eine Anhörung verschiedener Interessengruppen veranstaltet. Wie es weitergeht, ist derzeit aber noch offen.

Bei Anschlüssen über das TV-Kabel ist der Routerzwang gängige Praxis, die Cable-Fritzbox-Router von AVM sind nicht einmal auf dem freien Markt erhältlich. Damit einhergehen Restriktionen des Providers, was er Ihnen erlaubt bzw. verbietet: So lässt sich beispielsweise ein zusätzlicher VoIP-Telefonanschluss mit einem Kabelmodem nicht nutzen.

Der "Routerzwang", also ein zwangsweise vom Provider zur Verfügung gestellter und vorkonfigurierter Router, ist bei Kabelanschlüssen Standard. Ob diese Praxis auch bei DSL erlaubt ist, ist derzeit offen.
Der "Routerzwang", also ein zwangsweise vom Provider zur Verfügung gestellter und vorkonfigurierter Router, ist bei Kabelanschlüssen Standard. Ob diese Praxis auch bei DSL erlaubt ist, ist derzeit offen.
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Technisch völlig anders, aber vom Ergebnis ähnlich sind die Einschränkungen durch das sogenannte Provisioning. Dabei wird der Router über die Leitung automatisch fernkonfiguriert. Einerseits ist das Provisioning praktisch, weil der Anschluss sofort funktioniert und man keine langen Konfigurationsdaten eingeben muss. Andererseits rücken auch hier manche Provider die persönlichen Zugangsdaten nicht heraus, als Kunde ist man de facto wieder an den zur Verfügung gestellten Router gebunden. Außerdem lassen sich von Anbieterseite ebenfalls VoIP und andere prinzipiell verfügbare Dienste aussperren.

Unser Rat: Wenn Ihnen ein freikonfigurierbarer Router, keinerlei Beschränkungen und die persönlichen Zugangsdaten wichtig sind, lassen Sie sich dies vor (!) Vertragsabschluss schriftlich vom Provider zusichern - eine mündliche Zusage lasse im Streitfall kaum beweisen, erläutert die Rechtsexpertin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.