"Recht auf Vergessen"

Fast alle Anfragen "privat und persönlich"

Der Großteil der Löschungs-Anfragen an Google zum "Recht auf Vergessen" fallen laut einem Bericht des unabhängigen Recherchebüros Correctiv in eine Kategorie, die vom Internet-Konzern selbst als "Privates und Persönliches" bezeichnetet wird.

Mehr als 95 Prozent seien diesem Bereich zuzuordnen. Nur wenige Prozent der Löschanfragen beträfen schwere Verbrechen, Prominente und Politiker, berichtete Correctiv am Mittwoch zusammen mit der britischen Tageszeitung "The Guardian".

Googles Formular, um die Löschung von Sucheinträgen zu beantragen.
Googles Formular, um die Löschung von Sucheinträgen zu beantragen.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen offen.

Die Zahlen für die Analyse von Correctiv und dem "Guardian" stammen aus archivierten Versionen von Googles Transparenzreport-Webseite. Google hatte die Daten dort im Quellcode veröffentlicht, ohne dass sie für den normalen Leser sichtbar waren. In dem Transparenzreport hatte Google rund 20 Fälle als exemplarisch vorgestellt. Mehr als die Hälfte der gezeigten Fälle bezogen sich auf kontroverse Anfragen, von Kriminellen bis hin zu fragwürdig agierenden Politikern. (dpa/ad)