Richtig bewerben

Fangfragen im Vorstellungsgespräch meistern

Im Vorstellungsgespräch sitzen Sie geschulten Mitarbeitern der Personalabteilung gegenüber. Ihr zukünftiger Arbeitgeber wird im Interview versuchen, ihre Schwächen zu entdecken. Dieser Ratgeber verrät, wie Sie Fangfragen souverän meistern.

Jedes Bewerbungsgespräch verläuft anders, trotzdem kommen im Verlauf Standardfragen, für die man sich schon im Vorfeld eine Antwort zurechtlegen sollte. Für die Karriereexperten und Trainer Carolin und Heiko Lüdemann gleicht das Vorstellungsgespräch mitunter einem Judokampf: Schwierige Fragen bringen Bewerber in die Klemme, aus der sie sich am besten auf sympathische und charmante Weise befreien sollten. Jobanwärter sollten zudem Mut zu außergewöhnliche Antworten aufbringen und so punkten.

Auswendig gelernte Standardantworten sind also zu vermeiden. Sie sollten unbedingt Ihre eigene Sprache und ihren eigenen Humor behalten. Die in diesem Ratgeber aufgeführten Antworten sollen Ihnen nur den grundsätzlichen den Weg aufzeigen. Nichts ist peinlicher als aufgesetztes Handeln. Spätestens nach der dritten Frage werden die Unternehmensvertreter sonst Ihr Handeln durchschaut haben.

Bevor wir zu typischen (Fang-) Fragen und Tipps für die besseren Antworten kommen, beschäftigen wir uns aber erst mit nicht korrekten Auskunftswünschen der Personalprofis.

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Prinzipiell sind alle Fragen unzulässig, die den Privatbereich des Bewerbers betreffen und nichts mit seiner beruflichen Aufgabe zu tun haben. Dazu gehören Erkundigungen nach:

  • Heirat, Familienplanung

  • Schwangerschaft

  • Gesundheit, Krankheit, Behinderung,

  • Beruf des Partners, der Eltern, etc

  • Betriebsrats-, Gewerkschafts-, Partei- oder Religionszugehörigkeit

  • Austritts-/ Kündigungsgrund in früheren Firmen,

  • Vorstrafen

  • Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden,

  • früheren Vergütungen ( weil diese dazu dienen könnten, Lohnansprüche des Bewerbers zu senken).

Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf also beispielsweise niemand aufgrund seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion, des Geschlechts, einer Behinderung oder seines Alters benachteiligt werden.

In der Praxis werden viele dieser Fragen allerdings gestellt. Bewerber dürften in dem Fall lügen oder schweigen. Allerdings sollten sie genau abwägen, ob sie so reagieren, schreiben die Coaches Carolin und Heiko Lüdemann, denn: "Unzulässige Fragen sind meist nicht das Ergebnis mangelnder Sensibilität, sondern zeugen von Interesse an Ihrer Person." Die Personaler wollen mehr über den Bewerber wissen. Darum empfehlen die Bewerbungsexperten, auch hier souverän und freundlich zu antworten - wobei aber der Bewerber selbst entscheidet, wie viel er verrät und was er lieber für sich behält.